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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 405)

  1. 64 S 363/91 - Amtsgerichtsverfahren; Kapitalmehrkostenumlage
    Leitsatz: 1. § 495 a ZPO ist auch in denjenigen Fällen anwendbar, in denen die Statthaftigkeit der Berufung nach § 511 a Abs. 2 ZPO in Betracht kommt. 2. Keine Umlage solcher Kapitalmehrkosten nach § 5 MHG, die da-durch entstehen, daß eine vertraglich vereinbarte Zinsverbilligung wegfällt, die bei Abschluß des Darlehensvertrages fest vereinbart wurde.
    LG Berlin
    28.02.1992
  2. 64 S 350/91 - Mietvertragsabschluss; Hausverwalter; konkludenter Mietvertrag; Kündigungszurückweisung; Vollmacht; Untermieterlaubnis
    Leitsatz: 1. Schließt der Verwalter des Grundstücks den Mietvertrag im eigenen Namen ab, wird er - und nicht der Eigentümer - Mietvertragspartei. Daher treten bei Veräußerung des Grundstücks in diesem Fall die Rechtsfolgen des § 571 BGB nicht ein. 2. Zwischen dem Grundstückserwerber und den Mietern kann jedoch ein konkludenter Mietvertrag dadurch zustande kommen, daß der Er-werber die Wohnung weiterhin den Mietern überläßt und diese den Mietzins an den ihnen als Erwerber bekannten neuen Eigentümer zahlen. 3. Die Kündigung eines Mietverhältnisses kann gem. § 174 BGB zu-rückgewiesen werden, wenn der Vertreter der Kündigungserklärung die ihn dazu berechtigende Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat. Bei unverzüglicher Rüge des Fehlens der Vollmacht durch den Mieter ist die Kündigung unwirksam. 4. Die vollständige Überlassung einer Wohnung an einen Dritten ist auch durch eine "generelle Untermieterlaubnis" nicht gedeckt.
    LG Berlin
    24.11.1992
  3. 64 S 336/91 - Räumungsanspruch; Untermieter; Räumungsvollstreckung; Familienangehörige
    Leitsatz: 1. Der Räumungsanspruch des Vermieters gegen den Untermieter entfällt, wenn er die herausverlangten Räume vor der Aufforderung zur Räumung an einen Dritten weitervermietet. 2. Aus einem Räumungsurteil gegen den Mieter kann der Vermieter auch gegen dessen Familienangehörige vollstrecken, ohne daß es eines gesonderten Räumungstitels gegen diese bedarf.
    LG Berlin
    13.03.1992
  4. 64 S 330/91 - Mietvertragsabschluss; Gaststätte; Kaufvertrag über Gaststätteninventar; faktisches Mietverhältnis; Nutzungsentschädigungszahlung; Gewerberaumzuweisung; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Der Abschluß eines Kaufvertrages über das Gaststätteninventar mit dem Mieter der Gaststättenräume macht den Abschluß eines Mietvertrages des Käufers mit dem Eigentümer oder dem Verwalter des Grundstücks nicht entbehrlich. 2. Die Duldung der weiteren Nutzung der Gaststättenräume durch den Käufer des Gaststätteninventars seitens des Eigentümers und die Entgegennahme von Nutzungsentschädigungen für zwei Monate führt noch nicht zum Zustandekommen eines faktischen Mietverhältnisses. 3. Lehnt der Hausverwalter den Abschluß des Mietvertrages mit dem Käufer des Gaststätteninventars ab, zahlt dieser aber trotzdem die Nutzungsentschädigung an den Hausverwalter weiter, so liegt in der Entgegennahme dieser weiteren Zahlungen und der Duldung der weiteren Nutzung ebenfalls noch nicht das Zustandekommen eines faktischen Mietverhältnisses. 4. Die Zuweisung von Räumen durch das nach der Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes zuständige Organ in den neuen Bundesländern ersetzt nicht den Abschluß des Mietvertrages zwischen dem Eigentümer oder Verwalter und demjenigen, dem die Räume zur Nutzung zugewiesen worden sind.
    LG Berlin
    13.03.1992
  5. 64 S 32/92 - Feststellungsklage; Nutzungsvertrag; Vertreter; Schriftform; Nichtigkeit; Erholungszwecke
    Leitsatz: 1. Mit der Feststellungsklage (§ 256 ZPO) kann auch diejenige der Rechtsnatur eines Vertrages (hier: Nutzungsvertrag i. S. d. §§ 312 ff. ZGB) begehrt werden. 2. Schließt ein Dritter einen Vertrag als "Verwalter des Eigentümers", so handelt er erkennbar als dessen Vertreter. 3. § 66 ZGB stellte keine weitergehenden Formerfordernisse auf als § 126 BGB. Deshalb reichte die Unterschrift mit dem Familiennamen, wenn daraus die Person des Unterzeichners hinreichend erkennbar war. 4. Die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Nutzungsvertrag zu Erholungszwecken i. S. d. §§ 312 ff. ZGB hängt nicht von der Verwendung des dazu üblicherweise benutzten oder vorgeschriebenen Vertragsformulars ab. Entscheidend ist vielmehr, ob er die typischen Merkmale eines derartigen Nutzungsvertrages aufweist. 5. Ist an einem derartigen Vertrag ohne die erforderliche staatliche Genehmigung dem Nutzer ein Vorkaufsrecht eingeräumt worden, so führt die Nichtigkeit der entsprechenden Vereinbarung nicht zur Gesamtnichtigkeit des Nutzungsvertrages. 6. Nutzungsverträge zu Erholungszwecken unterliegen weiterhin den Bestimmungen der §§ 312 ff. ZGB.
    LG Berlin
    18.08.1992
  6. 64 S 269/91 - Wohngemeinschaft; Austausch von Mietern
    Leitsatz: Auch wenn eine Wohngemeinschaft Vertragspartner des Mieters ist, stellt der Austausch eines von mehreren Mietern gegen einen anderen eine Vertragsänderung dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.
    LG Berlin
    31.03.1992
  7. 64 S 318/91 - Untermieterlaubnis
    Leitsatz: Es soll ein Rechtsentscheid zu folgender Frage eingeholt werden: "Hat der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erteilung einer generellen Untermieterlaubnis, wenn nach Abschluß des Miet-vertrages hieran ein berechtigtes Interesse entstanden ist, vorbehaltlich eines wichtigen Grundes in der Person des aufzunehmenden Dritten, oder kann der Mieter nur bei konkreter Benennung des Untermieters um eine solche Untermieterlaubnis nachsuchen?"
    LG Berlin
    28.01.1992
  8. 64 S 317/91 - Beitrittsgebiet; staatlicher Verwalter; Kommunale Wohnungsverwaltung; Kündigung; Zahlungsverzug; Bankverschulden; Gewerberaummiete; ortsübliche Miete
    Leitsatz: 1. Die zum staatlichen Verwalter bestellte Kommunale Wohnungsverwaltung durfte ihrerseits einen Dritten mit der Verwaltung beauftragen. 2. Die aufgrund einer derartigen Beauftragung von einem Dritten erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses ist solange wirksam, wie die staatliche Verwaltung nicht aufgehoben worden ist. 3. Der Mieter muß sich bei Zahlungsverzug das Verschulden der von ihm mit der Überweisung der Miete beauftragten Bank zurechnen lassen. 4. Wenn in einem vor dem 1.7.1990 abgeschlossenen Mietvertrag über Gewerberaum in der früheren DDR ein Mietzins vereinbart worden ist, so ist nach dem 1.7.1990 davon auszugehen, daß dieser Betrag nicht unter dem ortsüblichen Mietzins lag. Daher war die Zahlung des Vierfachen des Mietzinses aufgrund § 3 Abs. 1 S. 3 der Anordnung über die Fortentrichtung der Mietpreise und Nutzungsentgelte für Gewerberäume und -objekte vom 23. August 1991 nicht preisrechtswidrig.
    LG Berlin
    03.03.1992
  9. 64 S 310/91 - Kündigung; Heilungwirkung; Sozialamt; Übernahmeerklärung
    Leitsatz: Nur eine unbedingte Übernahmeerklärung des Sozialamtes ist geeignet, die Wirkung des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB auszulösen.
    LG Berlin
    04.02.1992
  10. 64 S 305/91 - Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Ersatzwohnung; Härte
    Leitsatz: 1. Bei einer Mehrheit von Vermietern genügt es für die Eigenbedarfskündigung, wenn der Wohnbedarf nur bei einem von ihnen besteht. 2. Der Wunsch des Vermieters, die gekündigte Wohnung seinem 19jährigen Sohn zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich beachtlich. 3. Der Vermieter kann gehalten sein, dem gekündigten Mieter eine Er-satzwohnung zum Ausgleich für die gekündigte Wohnung anzubieten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn der gekündigte Mieter die rechtlichen (z. B. Wohnberechtigungsschein) oder finanziellen Voraussetzungen (ausreichendes Einkommen) für die Anmietung der Ersatzwohnung nicht erfüllt. 4. Der Mieter kann sich nur dann auf eine der Beendigung des Mietverhältnisses entgegenstehende Härte (§ 556 a BGB) berufen, wenn er darlegt, daß er trotz zumutbarer Bemühungen und/oder aufgrund seines geringen Einkommens Ersatzwohnraum nicht erlangen wird.
    LG Berlin
    07.02.1992