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Urteil Wohngemeinschaft
Schlagworte
Wohngemeinschaft; Austausch von Mietern
Leitsatz
Auch wenn eine Wohngemeinschaft Vertragspartner des Mieters ist, stellt der Austausch eines von mehreren Mietern gegen einen anderen eine Vertragsänderung dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.
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