« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 405)
Sortierung:
-
64 S 269/91 - Wohngemeinschaft; Austausch von MieternLeitsatz: Auch wenn eine Wohngemeinschaft Vertragspartner des Mieters ist, stellt der Austausch eines von mehreren Mietern gegen einen anderen eine Vertragsänderung dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf.LG Berlin31.03.1992
-
OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; AbwägungsgebotLeitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.OVG Berlin,31.03.1992
-
63 S 489/91 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Verjährungsunterbrechung; MehrwertsteuerLeitsatz: 1. Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen auch gegen einen Mieter, der die Wohnung neun Jahre lang nicht mehr bewohnt hat. 2. Unterbrechung der Verjährung wegen nicht bzw. schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen durch Feststellungsklage. 3. Zum Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen gehört auch die fiktive Mehrwertsteuer. 4. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Nachmieter die erforderlichen Renovierungen unentgeltlich übernommen haben.LG Berlin31.03.1992
-
1 BvR 1492/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; KündigungsschreibenLeitsatz: Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sind aus verfassungsrechtlicher Sicht mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar, wenn sich ein erneutes Kündigungsschreiben ausdrücklich auf die in einem früheren Kündigungsschreiben genannten Gründe bezieht und seitdem hinsichtlich der darin genannten Gründe keine Änderungen eingetreten sind. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG31.03.1992
-
1 B 15/91 V - Investitionsverfahren; Kaufpreismitteilung; KaufvertragsvorlageLeitsatz: Zum Umfang der Pflicht, a) im Bescheid nach § 3 a VermG den voraussichtlichen Kaufpreis mitzuteilen (wie Senatsbeschluß vom 18.3.1992 - 1 B 1/92 V ), b) den Kaufvertrag im Rechtsstreit mit dem Berechtigten wegen einer Entscheidung nach § 3 a VermG vorzulegen.BezG Potsdam31.03.1992
-
26 W 1251/92 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Ausreiseverkauf; unlautere Mittel; Unterlassungsanspruch; einstweiligeVerfügung; InstandsetzungsmaßnahmeLeitsatz: 1. Für Ansprüche aus § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg eröffnet. 2. § 1 Abs. 3 VermG beinhaltet in erster Linie jene Fälle, in denen eine Ausreisegenehmigung von Eigentumsverzicht oder vorheriger Vermögensveräußerung abhängig gemacht wurde ("Vogel-Fälle"); der Einsatz unlauterer Mittel im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG muß nicht notwendig vom Erwerber, sondern kann auch durch staatliche Stellen oder Dritte erfolgt sein. 3. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG geltend gemachter Unterlassungsan-spruch ist im einstweiligen Verfahren nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. Für das Vorliegen der Ausschlußtatbestände nach dem VermG ist der Verfügungsberechtigte beweisbelastet.KG01.04.1992
-
XII ZR 200/91 - Zuständigkeitsstreitwert; Beschwerdewert, Räumungsklage; FortsetzungsanspruchLeitsatz: Beruft sich der Mieter gegenüber einer Kündigung auf eine Mieterschutzregelung, die das Kündigungsrecht des Vermieters einschränkt und dem Mieter ein Recht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses gibt (hier: nach Art. 232 § 2 Abs. 5 EGBGB), so dauert die "streitige" Zeit i. S. von § 8 ZPO bis zu dem Endzeitpunkt des Mietvertrages, den der Mieter als den für ihn günstigsten in Anspruch nimmt.BGH01.04.1992
-
64 S 385/91 - Zuweisungsentscheidung; Grundstücksveräußerung; RäumungsprozessLeitsatz: 1. Die Veräußerung des Grundstücks hat auf den Räumungsprozeß keinen Einfluß. Der bisherige Kläger und Eigentümer muß den Klageantrag jedoch dahin umstellen, daß Herausgabe an den neuen Eigentümer begehrt wird. 2. Die Zuweisung von Räumen in den neuen Bundesländern durch das für die Zuweisung zuständige Organ ersetzt nicht den notwendigen Abschluß des Mietvertrages zwischen dem Eigentümer bzw. Verwalter und demjenigen, dem die Räume zur eigenen Nutzung zugewiesen worden waren. 3. Allein daraus, daß der von der Zuweisung betroffene Eigentümer oder dessen Hausverwalter gegen die Zuweisungsentscheidung keine Beschwerde eingelegt hatten, kann nicht entnommen werden, daß diese zumindest einen Vorvertrag über die Vermietung der an den Dritten zugewiesen Räume schließen wollten.Dasselbe gilt für Mitwirkungshandlungen des Eigentümers oder des Verwalters an der Erfüllung von mit der Zuweisung verbundenen behördlichen Auflagen durch den eingewiesenen Mietinteressenten. 4. Ist nach der behördlichen Zuweisung der Räume an den Dritten kein Mietvertrag mit diesem zustande gekommen, hat dieser aber bereits die zugewiesenen Räume genutzt, so hat er Nutzungsersatz zu leisten. Dieser ist nach dem gesetzlich zulässigen Mietzins zu bemessen.LG Berlin03.04.1992
-
64 T 36/92; 64 T 38/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; Rechtzeitigkeitsklausel; RäumungsfristverlängerungLeitsatz: 1. Die Klausel, daß es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Mietzinses ankommt (sog. Rechtzeitigkeitsklausel), gilt nicht für die vom Mieter zur Abwendung der Kündigungsfolgen während der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB geleisteten Zahlungen. 2. Die Frist für den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist, der spätestens zwei Wochen vor deren Ablauf zu stellen ist, verlängert sich nicht dadurch, daß der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.LG Berlin03.04.1992
-
- V ZR 83/91 - Anfechtung; Grundstückskaufvertrags; Ausreiseverkauf; Druck staatlicher Stellen; NötigungLeitsatz: 1. Die zivilrechtliche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrags, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck ab-geschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen; dies gilt auch dann, wenn die Anfechtung vor Inkrafttreten des Ver mögensgesetzes am 29. September 1990 erklärt worden ist. 2. Ansprüche auf Rückgabe von Grundeigentum in der ehemaligen DDR, das der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck veräußert hat, die Genehmigung zur Ausreise zu erhalten, können nur vor den Verwaltungsgerichten verfolgt werden.BGH03.04.1992