« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 405)

  1. 65 O 4/92 - Überlassungsvertrag; Kündigungsrecht des Eigentümers; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Bei einem Überlassungsvertrag über ein Grundstück ergibt sich kein Kündigungsrecht des Eigentümers aus dem Umstand, daß der Nutzer nur die Lasten zu tragen, nicht aber ein Entgelt zu entrichten hat. Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs.
    LG Berlin
    08.12.1992
  2. 64 T 36/92; 64 T 38/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; Rechtzeitigkeitsklausel; Räumungsfristverlängerung
    Leitsatz: 1. Die Klausel, daß es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Mietzinses ankommt (sog. Rechtzeitigkeitsklausel), gilt nicht für die vom Mieter zur Abwendung der Kündigungsfolgen während der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB geleisteten Zahlungen. 2. Die Frist für den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist, der spätestens zwei Wochen vor deren Ablauf zu stellen ist, verlängert sich nicht dadurch, daß der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.
    LG Berlin
    03.04.1992
  3. 64 T 121/92 - Titelumschreibung; Kommunale Wohnungsverwaltung; Wohnungsbaugesellschaft; Umwandlung der KWV
    Leitsatz: 1. Die Umschreibung eines Titels, der durch die frühere Kommunale Wohnungsverwaltung gegen einen Mieter erwirkt worden ist, auf die aus der Umwandlung der KWV hervorgegangene Wohnungsbaugesellschaft mbH setzt voraus, daß die Wohnungsbaugesellschaft den Eintritt in das Mietverhältnis gem. § 571 BGB nachweist. 2. Allein die Umwandlung reicht dafür nicht aus, wenn gem. Art. 22 Abs. 4 Einigungsvertrag das Eigentum an dem Mietwohngrundstück auf die Kommune übergegangen ist.
    LG Berlin
    23.10.1992
  4. 64 S 6/92 - Untervermietungserlaubnis; Aufnahme des volljährigen Stiefsohnes
    Leitsatz: 1. Der auf Räumung in Anspruch genommene Ehemann der verstorbenen Mieterin, die das Ehescheidungsverfahren eingeleitet hatte, kann sich nicht darauf berufen, daß die Entscheidung im Hausrats Verfahren über die Zuweisung der Wohnung noch aussteht. 2. Allein dadurch, daß die Mieterin ihrem Ehemann die Wohnung zur selbständigen Haushaltsführung überläßt und aus der Wohnung auszieht, nachdem der Vermieter die Aufnahme des Ehemannes in die Wohnung hingenommen hatte, kann noch nicht ein konkludentes Mietverhältnis zwischen dem in der Wohnung verbliebenen Ehemann und dem Vermieter zustande kommen. 3. Der in die von der Ehefrau allein gemietete Wohnung aufgenommene Ehemann hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Abschluß eines Mietvertrages auch mit ihm selbst. 4. Ein Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis zur Aufnahme eines volljährigen Kindes des Mieters kann ohne Darlegung näherer Umstände, die für eine Betreuungspflicht sprechen, nicht hingenommen werden.
    LG Berlin
    16.06.1992
  5. 64 S 57/92 - Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Erbe; Amtspfleger für die unbekannten Erben; Kündigung des Mietverhältnisses mit eingetretenen Erben
    Leitsatz: 1. Der Erbe tritt in das Mietverhältnis ein, wenn nicht vorrangig be-rechtigte Angehörige vorhanden sind. 2. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Erben gem. § 569 BGB ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564 b Abs. 1 BGB) zulässig. 3. Soweit die Erben des Mieters noch nicht bekannt sind und deswegen ein Amtspfleger für die unbekannten Erben bestellt worden ist, kann diese im Weg der Notgeschäftsführung jedenfalls dann keinen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter mehr schließen, wenn der Erbe sich bereits am Nachlaßverfahren beteiligt hatte.
    LG Berlin
    19.06.1992
  6. 64 S 437/91 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Beleidigung; Urteilsaushang
    Leitsatz: Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    17.03.1992
  7. 64 S 429/91 - Mietvertragsvollzug; Betriebskostenvorschussvereinbarung; Mietvertragsanlage
    Leitsatz: 1. Konkludenter Vollzug eines Mietvertrages. 2. Die einmalige widerspruchslose Hinnahme einer Abrechnung führt noch nicht zur Annahme einer konkludenten Vereinbarung über die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen.
    LG Berlin
    07.04.1992
  8. 64 S 408/91 - Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel; Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; Räumungsanspruch; Kündigung; unpünktliche Mietzahlungen
    Leitsatz: 1. Die Vorauszahlungsklausel in einem Mietvertrag ist auch dann wirksam, wenn die Aufrechnung des Mieters mit Gegenansprüchen von seiner vorherigen schriftlichen Anzeige abhängig geworden ist. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Un-wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses besteht auch noch längere Zeit nach Ausspruch der Kündigung, wenn sich der Vermieter in einem späteren Schreiben erneut auf die frühere Kündigung berufen hat. 3. Der Vermieter kann sich auf die frühere Kündigung zumindest dann auch noch nach längerer Zeit berufen, wenn er zwar den Räumungsanspruch zunächst nicht geltend gemacht hat, aber bereits in einem Vorprozeß des Mieters gegen den Vermieter sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses berufen hatte. 4. Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 554 a BGB, wenn der Kündigung eine Abmahnung unter Androhung der fristlosen Kündigung vorausgegangen ist.
    LG Berlin
    08.05.1992
  9. 64 S 403/91 - Mietgebrauch; Kfz.-Stellplatz; Duldung; Widerruf
    Leitsatz: Der Vermieter ist nur dann berechtigt, die geduldete unentgeltliche Nutzung des Dachs einer Tiefgarage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Mieter zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
    LG Berlin
    19.05.1992
  10. 64 S 382/91 - Mietermehrheit; Anfechtung; Vermieterwechsel; Schönheitsreparaturen; Abgeltungsklausel; Quotenklausel
    Leitsatz: 1. Ist der Mietvertrag von mehreren Mietern abgeschlossen, so kön-nen nur alle Mieter gemeinsam den Mietvertrag anfechten. 2. Wird ein bestehender Mietvertrag durch einen neuen Mietvertrag ersetzt und ist in der Zwischenzeit ein Eigentumswechsel eingetreten, so stehen Ansprüche aus dem alten Mietverhältnis nur dem früheren Vermieter zu. 3. Eine formularmäßige Klausel, wonach der Mieter je nach dem Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten zu zahlen hat, ist insgesamt unwirksam, wenn sie einen Abgeltungsanspruch von 100 % vorsieht, wenn die Schönheitsreparaturen bei Vertragsende länger als fünf Jahre zurückliegen; eine teilweise Aufrechterhaltung der Klausel kommt wegen des Verbots geltungserhaltender Reduktion nicht in Betracht.
    LG Berlin
    03.03.1992