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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; Kfz.-Stellplatz; Duldung; Widerruf
Leitsatz
Der Vermieter ist nur dann berechtigt, die geduldete unentgeltliche Nutzung des Dachs einer Tiefgarage zum Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Mieter zu widerrufen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
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