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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 405)

  1. 64 S 245/91 - Modernisierung; Ankündigung; Härte; Fensteraustausch
    Leitsatz: 1. Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen gem. § 541 b Abs. 2 BGB muß auch Angaben über die voraussichtlichen Betriebskosten der Modernisierung enthalten. 2. Alle Angaben zur Modernisierung müssen in einer Ankündigung enthalten sein; eine sukzessive Ankündigung entspricht nicht den Anforderungen des § 541 b Abs. 2 BGB. 3. Ist die beabsichtigte Maßnahme grundsätzlich auch als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, so muß in der Modernisierungsankündigung die Wertverbesserung eingehend dargelegt werden. 4. Bei mehreren Modernisierungsmaßnahmen muß für jede einzelne Maßnahme Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten individuell angekündigt werden. 5. Der Austausch von Einfachfenstern gegen Isolierglasfenster in der Küche und in der Speisekammer stellt grundsätzlich keine Wertverbesserung dar. 6. Bedenken gegen die finanzielle Zumutbarkeit der Modernisierungsmaßnahme bestehen dann, wenn sich die bisherige Miete aufgrund des Modernisierungszuschlages um 100 % erhöht.
    LG Berlin
    04.02.1992
  2. 64 S 236/92 - Mietvertrag; Wohnraumzuweisung; Bestätigung; Schriftform; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenvorauszahlung; Vorwegabzug; preisgebundenen Wohnraum; Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Die Vermietung einer Wohnung an den früheren Eigentümer durch den Erwerber des Grundstücks bedurfte in der früheren DDR selbst dann der staatlichen Wohnraumzuweisung, wenn der Eigentümer die Wohnung vor dem Verkauf selbst genutzt hatte. 2. Ein ohne staatliche Zuweisung nichtiger Mietvertrag kann von den Mietvertragsparteien nach Aufhebung der Wohnraumlenkung bestätigt werden. Bei einem auf Lebenszeit abgeschlossenen Mietvertrag ist dazu aber die Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB notwendig. 3. Eine Mieterhöhungserklärung für preisgebundenen Wohnraum in den neuen Bundesländern, mit der eine Betriebskostenvorauszahlung verlangt wurde, ist auch dann wirksam, wenn der Berechnung des Betriebskostenvorschusses auch diejenigen für einen auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb zugrunde gelegt worden sind, für die darauf entfallenden Betriebskosten aber ein prozentualer Vorwegabzug gemacht worden ist. 4. Einer derartigen Mieterhöhung steht mangels anderer Anhaltspunkte eine Mietzinsvereinbarung über einen den preisrechtlich zulässigen Mietzins unterschreitenden Betrag nicht entgegen.
    LG Berlin
    03.11.1992
  3. 64 S 223/91 - Versäumnisurteil; Berufung; Aufruf der Prozesspartei; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls
    Leitsatz: 1. Fehlende ordnungsgemäße Ladung bei unterbliebenem Aufruf einer Prozeßpartei zur mündlichen Verhandlung. 2. Das Gericht ist besonders bei einer Säumnisentscheidung gehalten, durch geeignete Maßnahmen, notfalls durch erneuten, auch persönlichen Aufruf sicherzustellen, ob die Partei tatsächlich nicht erschienen ist.
    LG Berlin
    03.04.1992
  4. 64 S 221/92 - Mieterhöhungserklärung; Kostenmiete; steuerbegünstigter Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Auch nach Auslaufen der Förderung kann eine Mieterhöhung für steuerbegünstigten Wohnungsbau gem. § 10 WoBindG geltend gemacht werden, wenn die Mietvertragsparteien die Miete als Kostenmiete vereinbart haben. 2. Auch bei Vereinbarung der Kostenmiete gilt für Mieterhöhungserklärungen die Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG. In der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist im einzelnen zu erläutern, was sich an der Miete aus welchen Gründen geändert hat; ferner sind die Positionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzuführen.
    LG Berlin
    10.11.1992
  5. 64 S 199/92 - Mietvertrag mit der KWV; Eintritt der in GmH umgewandelten Wohnungsgesellschaft; Aufhebungsvertrag
    Leitsatz: 1. Hat die von dem Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des Grundstückseigentümers mit der Verwaltung des Hausgrundstücks beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung den Mietvertrag ohne Hinweis auf die Vertretung geschlossen und ergibt sich diese auch nicht aus den Umständen, so ist der Mietvertrag mit der KWV zustande gekommen. 2. In diesen Mietvertrag tritt die infolge der Umwandlung von Unternehmen der Gebäude- und Wohnungswirtschaft in gemeinnützige Wohnungsgesellschaften gegründete GmbH spätestens dann ein, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden ist. 3. Allein durch das Verlassen des Gebietes der früheren DDR durch den Mieter der Wohnung kommt jedenfalls dann kein Aufhebungsvertrag zustande, wenn die KWV davon keine Kenntnis erlangte und/oder ein darin liegendes Angebot auf Aufhebung des Mietverhältnisses nicht unverzüglich dadurch annahm, daß sie den Mieter aus dem Mietvertrag entließ.
    LG Berlin
    22.09.1992
  6. 64 S 389/90 - Modernisierung; Heizungsanschluss; Ankündigungspflicht; Duldungspflicht
    Leitsatz: 1. Die Durchführung von Heizungsrohren sowie Frisch- und Abwasserleitungen durch eine Wohnung, um den Anschluß von neuen Heizungen und Duschbädern in anderen Wohnungen zu ermöglichen, stellt eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 541 b BGB dar. 2. Der Mieter ist nur dann zur Duldung dieser Maßnahmen verpflichtet, wenn diese ordnungsgemäß angekündigt worden sind. Dazu gehört auch die Angabe des voraussichtlichen Beginns der Arbeiten. 3. Die Ankündigungspflicht entfällt auch dann nicht, wenn der Mieter sich im Mietvertrag mit nicht genauer bezeichneten Modernisierungsmaßnahmen einverstanden erklärt hat.
    LG Berlin
    28.02.1992
  7. 64 S 186/92 - Restitutionsbescheid; Eintritt des Berechtigten in Mietvertrag; Kündigungsfrist für ZGB-Mietverträge; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Die Wirkungen des bestandskräftigen Restitutionsbescheides treten bereits ab Erlaß des Bescheides ein. 2. Die Aktivlegitimation des nach Restitution in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis eintretenden Berechtigten besteht nach bestandskräftigem Bescheid unabhängig von seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch im Wege der Berichtigung. 3. Die in den vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen Mietverträgen vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen hat keinen Bestand. Vielmehr gilt ab dem 3. Oktober 1990 § 565 BGB. 4. Die Mieterhöhungserklärung gem. der Grundmietenverordnung muß allen Mietern gegenüber abgegeben werden.
    LG Berlin
    28.02.1992
  8. 64 S 112/92 - Kündigung; Beitrittsgebiet; Zweifamilienhaus; Instandsetzungsbedarf
    Leitsatz: 1. Die erleichterte Kündigungsmöglichkeit gem. Artikel 232 § 2 Abs. 4 EGBGB in den östlichen Bundesländern setzt voraus, daß es sich um ein Zweifamilienhaus handelt. Darunter ist ein Wohngebäude zu verstehen, das nach seiner baulichen Gestaltung außer den Räumen für das Hauspersonal nur zwei Wohnungen enthält, d. h. zwei Wohneinheiten mit Küche oder Kochnische und mit den für eine Küche erforderlichen Versorgungsleitungen sowie eigener Wasserversorgung, Ausguß und Abort. 2. Weitere Voraussetzung ist, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen seines Wohn- oder Instandsetzungsbedarfs oder sonstiger Interessen nicht zugemutet werden kann. Dazu reicht die Sanierungsbedürftigkeit der Kellerdecke dann nicht aus, wenn davon nur die über der Kellerdecke befindliche Küche betroffen ist und deswegen die Küche während der Sanierungsarbeiten für einen bestimmten Zeitraum nicht benutzbar ist.
    LG Berlin
    21.08.1992
  9. 63 T 14/92; 63 T 52/92; 63 T 54/92 - Zwangsvollstreckung; Ordnungsgeld
    Leitsatz: Festsetzung von Ordnungsgeldern wegen Verstoßes gegen die An-ordnung, Bauarbeiten in der Wohnung eines Mieters zu unterlassen.
    LG Berlin
    20.03.1992
  10. 63 S 489/91 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Verjährungsunterbrechung; Mehrwertsteuer
    Leitsatz: 1. Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen auch gegen einen Mieter, der die Wohnung neun Jahre lang nicht mehr bewohnt hat. 2. Unterbrechung der Verjährung wegen nicht bzw. schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen durch Feststellungsklage. 3. Zum Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen gehört auch die fiktive Mehrwertsteuer. 4. Ein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Nachmieter die erforderlichen Renovierungen unentgeltlich übernommen haben.
    LG Berlin
    31.03.1992