« zurück zur Suche

Urteil Modernisierung


Schlagworte

Modernisierung; Ankündigung; Härte; Fensteraustausch

Leitsätze

1. Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen gem. § 541 b Abs. 2 BGB muß auch Angaben über die voraussichtlichen Betriebskosten der Modernisierung enthalten.

2. Alle Angaben zur Modernisierung müssen in einer Ankündigung enthalten sein; eine sukzessive Ankündigung entspricht nicht den Anforderungen des § 541 b Abs. 2 BGB.

3. Ist die beabsichtigte Maßnahme grundsätzlich auch als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, so muß in der Modernisierungsankündigung die Wertverbesserung eingehend dargelegt werden.

4. Bei mehreren Modernisierungsmaßnahmen muß für jede einzelne Maßnahme Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten individuell angekündigt werden.

5. Der Austausch von Einfachfenstern gegen Isolierglasfenster in der Küche und in der Speisekammer stellt grundsätzlich keine Wertverbesserung dar.

6. Bedenken gegen die finanzielle Zumutbarkeit der Modernisierungsmaßnahme bestehen dann, wenn sich die bisherige Miete aufgrund des Modernisierungszuschlages um 100 % erhöht.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.