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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 405)

  1. 67 S 252/92 - Kündigungsfrist; Werkmietwohnung; befristetes Mietverhältnis; Verlängerungsklausel
    Leitsatz: 1. Wenn in einem Mietvertrag über eine Werkmietwohnung eine längere als die in § 565 c BGB vorgesehene Kündigungsfrist vereinbart wird, führt dies nicht dazu, daß sich die Kündigungsfrist darüber hinaus nach Maßgabe des § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB verlängert. 2. Ein Mietverhältnis ist auch dann auf unbestimmte Zeit i. S. v. § 565 c BGB eingegangen, wenn es sich um ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel i. S. v. § 565 a Abs. 1 BGB handelt.
    LG Berlin
    07.12.1992
  2. 67 S 192/92 - Minderungsquote; Mitbenutzung durch andere Personen; Kündigungserklärung; Auszug des Mieters
    Leitsatz: 1. Wenn ein Mieter eine Wohnung allein gemietet hat, kann er berechtigt sein, die Miete um 100 % zu mindern, wenn sich in der Wohnung weitere Personen aufhalten. 2. Zieht der Mieter kommentarlos aus, ist darin noch nicht notwendig eine Kündigungserklärung zu erblicken.
    LG Berlin
    22.10.1992
  3. 67 S 132/92 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Hausfriedensstörung; Schusswaffenaufbewahrung; Mitmieterverletzung; Abmahnung
    Leitsatz: 1. Wenn der Mieter unberechtigt eine Schußwaffe in seiner Wohnung aufbewahrt und diesen Zustand auf Abmahnung hin nicht beendet, kann dies ein Grund zur fristlosen Kündigung des Wohnungsmietvertrages sein. 2. Wenn der Mieter mit dieser Waffe einen Nachbarn schwer verletzt, kann dies selbst dann zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung berechtigen, wenn der Mieter bei der konkreten Tat in Notwehr handelte.
    LG Berlin
    23.07.1992
  4. 67 S 126/92 - Betriebskostenumlage; preisgebundener Wohnraum; Umstellung auf Umlage; Betriebskostenabrechnung; Wohnfläche; Hobbyräume; Inklusivmietumstellung
    Leitsatz: 1. Trägt die vertraglich getroffene Regelung über die Behandlung der Betriebskosten nicht den preisrechtlichen Gegebenheiten Rechnung, kann der Vermieter nachträglich im Wege einer nach § 10 Abs. 1 WoBindG abzugebenden Erklärung bestimmen, daß der Mieter den Beitrag zu den Betriebskosten in Zukunft im Wege einer Umlage mit anschließender Abrechnung zu leisten hat. 2. Bei der Betriebskostenabrechnung ist die Fläche der Hobbyräume genauso zu berücksichtigen wie die Wohnfläche. 3. War bei preisgebundenen Neubauwohnungen eine Inklusivmiete vereinbart und wurde durch einseitige Erklärung des Vermieters die Gesamtmiete aufgespalten in Nettomiete einerseits und Betriebskostenvorauszahlungen andererseits, so erfaßt diese Aufspaltung einheitlich das gesamte Mietverhältnis.
    LG Berlin
    24.09.1992
  5. 66 S 94/92 - Geschäftsraummietverhältnis; Atelierhaus; gemeinnütziger Verein; Überlassung an Vereinsmitglieder; Kündigungsschutz
    Leitsatz: 1. Überläßt der Eigentümer als Hauptvermieter einem gemeinnützigen Verein Räumlichkeiten mit der Zweckbestimmung, daß diese von den Mitgliedern des Vereins als Wohnraum genutzt werden, so liegt zwischen dem Eigentümer und dem Verein kein Wohnraummietverhältnis, sondern ein Geschäftsraummietverhältnis vor. 2. Der Umstand, daß sich die Mitglieder des Vereins im Falle einer ge-gen sie gerichteten Räumungsklage des Eigentümers und Hauptvermieters diesem gegenüber eventuell auf Wohnraumkündigungsschutzvorschriften berufen könnten, ist für die Entscheidung über die gegen den Hauptmieter gerichtete Räumungsklage ohne Bedeutung.
    LG Berlin
    16.11.1992
  6. 66 S 84/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Mittelwert der Mietspiegelspanne; Überschreitung des Mittelwertes; Mietwertgutachten; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Ausgangspunkt für die Feststellung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses sind bei Vorliegen eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels die Spanne des einschlägigen Mietspiegelfeldes und der dort ausgewiesene Mittelwert. 2. Für die Feststellung eines über dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels 1992 liegenden ortsüblichen Vergleichsmietzinses bedarf es hinreichend konkreter Anhaltspunkte dafür, daß es sich um keine durchschnittliche Wohnung handelt, diese vielmehr Vorzüge in der Ausstattung oder hinsichtlich der Lage aufweist, die sie über den Durchschnitt der in das entsprechende Mietspiegelfeld fallenden Wohnungen hinaushebt. 3. Zur Verwertbarkeit eines von einer Partei eingeholten Mietwertgutachtens, das sich mit den Daten eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels nicht auseinandersetzt und keine Angaben dazu enthält, auf welchem Wege der Sachverständige die von ihm verwendeten Daten ermittelt hat.
    LG Berlin
    09.11.1992
  7. 66 S 74/92 - Umstellung der Bruttokaltmiete nach Ende der Preisbindung; Preisbindungsmiete; Mietumstellung:Mietstrukturänderung
    Leitsatz: Auch nach Ende der Preisbindung kann der Vermieter einer ehemals preisgebundenen Neubauwohnung die wegen § 25 b Neubaumietenverordnung vorgenommene Umstellung der Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete weder durch einseitige Erklärung rückgängig machen noch hat er nach Treu und Glauben gegen den Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der Nettokaltmiete in eine Bruttokaltmiete.
    LG Berlin
    28.09.1992
  8. 66 S 70/92 - Kündigung; Vollmachtsurkunde; Zurückweisung einer Kündigungserklärung; Zahlungsverzug; unpünktliche Mietzahlung; Nebenkostenverzug; Vertragsverletzung; Mietermehrheit; Unwirksamkeitseinwand; Treuwidrigkeit
    Leitsatz: 1. Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung mangels Vollmacht gemäß § 174 BGB ist nicht mehr "unverzüglich", wenn zwischen dem Zugang der Kündigung und demjenigen der Zurückweisung 15 Tage liegen. 2. Die fortdauernde unpünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung im Sinne des § 554 a BGB; dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter den Mietzins, die vertraglich vereinbarten Nebenkosten oder sonstige in dem Mietverhältnis begründete Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt. 3. Treuwidrigkeit rein formalen Unwirksamkeitseinwandes gegenüber einer Kündigung bei Mietermehrheit.
    LG Berlin
    03.08.1992
  9. 65 T 50/92 - Anwaltskosten; Gebührenstreitwert; selbständiges Beweisverfahren
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert im selbständigen Beweisverfahren entspricht dem Wert der Hauptsache.
    LG Berlin
    27.10.1992
  10. 65 T 37/92 - Streitwert; Mängelbeseitigungsklage
    Leitsatz: Erstinstanzlicher Streitwert für Mängelbeseitigungsansprüche.
    LG Berlin
    23.06.1992