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Urteil Umstellung der Bruttokaltmiete nach Ende der Preisbindung
Schlagworte
Umstellung der Bruttokaltmiete nach Ende der Preisbindung; Preisbindungsmiete; Mietumstellung:Mietstrukturänderung
Leitsatz
Auch nach Ende der Preisbindung kann der Vermieter einer ehemals preisgebundenen Neubauwohnung die wegen § 25 b Neubaumietenverordnung vorgenommene Umstellung der Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete weder durch einseitige Erklärung rückgängig machen noch hat er nach Treu und Glauben gegen den Mieter einen Anspruch auf Zustimmung zur Änderung der Nettokaltmiete in eine Bruttokaltmiete.
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