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Suchergebnis Urteilssuche (931 - 940 von 949)

  1. VG 25 A 36.95 - Treugeberstellung; Vermögenswert; Rückübertragungsanspruch; Berechtigter
    Leitsatz: Treugeberstellung oder "wirtschaftliche" Eigentümerstellung sind kein restituierbarer Vermögenswert.
    VG Berlin
    16.03.1998
  2. VG 19 A 213.89 - Abstandfläche; Staffelung
    Leitsatz: Die Tiefe der Abstandfläche vor einer nicht mehr als 16 m langen Außenwand im Sinne des § 6 Abs. 6 Satz 1 BauOBln beträgt bei einem zweigeschossigen Gebäude zur Grundstücksgrenze mindestens 4 m. Eine Staffelung dieser Tiefe bei unterschiedlicher Wandhöhe (hier: eingeschossiger vortretender Wandteil mit 3 m tiefer Abstandfläche) ist rechtswidrig und verletzt den Nachbarn in seinen Rechten.
    VG Berlin
    31.07.1998
  3. VG 19 A 17.98 - Erhaltungsverordnung; Erhaltungssatzung; Einstellung von Bauarbeiten; Baueinstellungsanordnung; Baustopp
    Leitsatz: Die Behörde kann gem. § 69 Abs. 1 Nr. 1 BauO Bln. die Einstellung von Bauarbeiten auch dann anordnen, wenn das Vorhaben zwar keiner formellen Baugenehmigung bedarf, aber eine erforderliche Genehmigung nach § 173 BauGB aufgrund einer bestehenden Erhaltungsverordnung nicht eingeholt wird.
    VG Berlin
    04.03.1998
  4. VG 10 A 283.97 - Zweckentfremdung: Kein sofortiger Vollzug einer Wiedervermietungsanordnung
    Leitsatz: Für eine Wohnung minderen Standards kann nicht ohne weiteres eine Nachfrage auf dem Berliner Wohnungsmarkt vermutet werden, so daß die sofortige Vollziehung einer Zuführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten ist.
    VG Berlin
    09.12.1998
  5. VG 10 A 287.95 - Zweckentfremdungsverbot-Verordnung auf Grunewald-Villa mit 450 m2 Wohnfläche anwendbar
    Leitsatz: Auch eine übergroße Grunewald-Villa unterliegt dem Zweckentfremdungsverbot, da sie teilgewerblich nutzbar und deshalb angemessen vermietbar ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    27.02.1998
  6. VG 10 A 551.97 - Umwidmung zum Stichtag 1972; Ersatzwohnraumschaffung
    Leitsatz: 1. Eine Wohnung unterliegt nur dann nicht dem Zweckentfremdungsverbot, wenn sie vor dem 4. August 1972 vollständig zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurde. 2. Der Eigentümer hat keinen Anspruch auf Genehmigung einer Zweckentfremdung wegen der Schaffung von Ersatzwohnraum, wenn es sich dabei um schon vor Jahren ausgebaute Dachgeschoßwohnungen handelt.
    VG Berlin
    26.10.1998
  7. VG 10 A 616.97 - Zweckentfremdung; hochwertige Möblierung; Luxuswohnraum
    Leitsatz: Allein eine aufwendige Möblierung mit hochwertigen, teilweise eingebauten schloßartigen Möbeln schafft keinen Luxuswohnraum, für den das Zweckentfremdungsverbot nicht gilt.
    VG Berlin
    09.12.1998
  8. 7 K 1865/96 - Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs; Restitutionsanspruch; Anmeldefrist; Vertreter; Genehmigung
    Leitsatz: 1. Der Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs muß spätestens im Zeitpunkt des Ablaufs der Anmeldefrist eine Berechtigtenstellung erworben haben. 2. Die Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs durch einen vollmachtlosen Vertreter kann nach Ablauf der Anmeldefrist durch den Vertretenen nicht mit heilender Wirkung im Hinblick auf die anspruchsausschließende Wirkung des Fristablaufs genehmigt werden.
    VG Chemnitz
    20.11.1998
  9. 4 K 439/98 - Verpflichtungsklage; Rehabilitierungsbescheinigung; Rechtsschutzbedürfnis; Verfolgteneigenschaft; Eigenkündigung; geringeres soziales Ansehen; Ingenieur für Standardisierung; Konstruktionsingenieur; sozial gleichwertiger Beruf
    Leitsatz: 1. Einer Verpflichtungsklage auf Ausstellung einer Rehabilitierungsbescheinigung nach § 17 Abs. 1 BerRehaG fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Kl. nicht vorrangig als politisch Verfolgter anerkannt werden will, solange er die inzidente Feststellung der Verfolgteneigenschaft jedenfalls hinnimmt. 2. Von einer erzwungenen Eigenkündigung, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG erfüllt, kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Kündigende entweder einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung zuvorkommen wollte oder die Motivation zur Eigenkündigung aus einer Maßnahme resultierte, die dem Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG unterfällt. Eine Eigenkündigung aufgrund einer der politischen Verfolgung dienenden Umsetzung in einen sozial gleichwertigen Beruf genügt diesen Anforderungen nicht. 3. Die Tätigkeit eines Ingenieurs für Standardisierung ist im Vergleich zu der Tätigkeit eines Konstruktionsingenieurs nicht mit einem geringeren sozialen Ansehen verbunden.
    VG Chemnitz
    17.09.1998
  10. 4 K 1621/94 - IHK der DDR; Vermögensübertragung; Tauschgrundstück; Rechtsträgerschaft; Eigentümerstellung; Funktionsnachfolger; Vermögenszuordnung
    Leitsatz: 1. Mit der Auflösung der Industrie- und Handelskammer der DDR im Jahre 1958 gingen deren Vermögenswerte in Eigentum des Volkes über und wurden somit unentgeltlich dem Zentralstaat - hier der DDR - zur Verfügung gestellt. 2. Die IHK der DDR ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu qualifizieren. 3. Die Unentgeltlichkeit der Übertragung von Vermögenswerten im Sinne des Art. 21 Abs. 3 EinigungsV entfällt, wenn der ein Grundstück übertragenden Körperschaft ein Tauschgrundstück zur Verfügung gestellt wurde. Das setzt jedoch voraus, daß der zur Verfügung stellenden Körperschaft an dem Tauschgrundstück die Rechtsposition eingeräumt wurde, die sie an dem zur Verfügung gestellten Grundstück innehatte. Die Einräumung einer Rechtsträgerschaft vermag nicht zur Entgeltlichkeit der Übertragung des Eigentums führen, auch wenn aufgrund der im Zuge der Wiedervereinigung erlassenen Rechtsvorschriften die damals eingeräumte Rechtsträgerschaft heute zu vermögensrechtlichen Ansprüchen beziehungsweise zur Eigentümerstellung an dem in Rechtsträgerschaft bewirtschafteten Grundstück führt. 4. Die heutigen Industrie- und Handelskammern sind Funktionsnachfolger der Industrie- und Handelskammer der DDR im Sinne des § 11 Abs. 3 VZOG. Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der IHK der DDR um eine überregionale Körperschaft handelte, während die heutigen Industrie- und Handelskammern auf die jeweiligen Bezirke beschränkt tätig werden. Die Zuordnung der Vermögenswerte der IHK der DDR hat nach der Belegenheit der Vermögenswerte in dem jeweiligen Einzugsbereich der IHK zu erfolgen. 5. Aufgrund der Verordnung über die Industrie- und Handelskammern der DDR vom 1.3.1990 konnten sich die heutigen IHK´n vor dem Stichtat des § 11 Abs. 3 VZOG konstituieren.
    VG Chemnitz
    17.09.1998