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Urteil Zweckentfremdung: Kein sofortiger Vollzug einer Wiedervermietungsanordnung
Schlagworte
Zweckentfremdung: Kein sofortiger Vollzug einer Wiedervermietungsanordnung
Leitsatz
Für eine Wohnung minderen Standards kann nicht ohne weiteres eine Nachfrage auf dem Berliner Wohnungsmarkt vermutet werden, so daß die sofortige Vollziehung einer Zuführungsaufforderung wegen Zweckentfremdung nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse geboten ist.
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