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Suchergebnis Urteilssuche (821 - 830 von 949)

  1. 3 Wx 505/98 - Schalldämmung; Schallisolierung; Trittschalldämmung; Schallschutz
    Leitsatz: Verschlechtert sich - möglicherweise - infolge baulicher Maßnahmen im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers die Trittschalldämmung des schwimmenden Estrichs, so erwächst dem Eigentümer der darunter liegenden Wohnung jedenfalls dann kein Nachteil i. S. des § 14 Nr. 1 WEG, wenn durch die Verlegung eines anderen Oberbodens (Veloursteppichboden statt Parkett) eine - mögliche - Verschlechterung der Schalldämmung des Estrichs ausgeglichen wird und die Trittschalldämmung nach Abschluß der baulichen Maßnahme im Bereich des "erhöhten Schallschutzes" liegt.
    OLG Düsseldorf
    14.01.1998
  2. 3 Wx 521/97 - Teilungserklärung; Änderung; Instandhaltungsrücklage
    Leitsatz: Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf die Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.
    OLG Düsseldorf
    21.01.1998
  3. 3 Wx 546/97 - Fenster; Sondereigentum; Balkon; Kosten; Instandsetzung; Instandhaltung
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung einer Teilungserklärung, durch die die Fenster dem Sondereigentumsbereich zugeordnet werden, ist gem. § 5 Abs. 2 WEG unwirksam. Eine solche Bestimmung kann im Einzelfall dahin ausgelegt werden, daß der Sondereigentümer der Wohnung, zu der die Fenster gehören, die Kosten ihrer Instandsetzung tragen muß. 2. Auch wenn Balkone in einer Teilungserklärung dem Sondereigentumsbereich zugeordnet sind, ist der Sondereigentümer grundsätzlich nicht verpflichtet, die Kosten der Sanierung der dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Teile des Balkons - hier: Isolierschicht unterhalb der Kragplatte - zu übernehmen.
    OLG Düsseldorf
    12.01.1998
  4. 3 Wx 60/98 - Beschlußanfechtung; Verzögerung; Rechtsmißbrauch; Anfechtung
    Leitsatz: Hat ein Wohnungseigentümer einen Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung zwar rechtzeitig angefochten, betreibt er dann aber das Verfahren ohne sachlichen Grund nicht weiter, so kann eine erst nach längerer Zeit erfolgte "Aufnahme" des Verfahrens rechtsmißbräuchlich sein.
    OLG Düsseldorf
    22.06.1998
  5. 3 Wx 7/98 - Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Änderung; Teilungserklärung
    Leitsatz: Hat der teilende Eigentümer es in Kenntnis des Umstands, daß sein Sondereigentum an bestimmten Wohnungen noch nicht voll nutzbar war, unterlassen, eine teilweise Kostenbefreiung für diese Wohnungen in der Teilungserklärung aufzunehmen oder sich einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei verzögertem Ausbau der Wohnungen nicht vorbehalten, so kann er, wenn er die Wohnungen später nicht ausbaut, nicht unter Berufung auf § 242 BGB eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels verlangen.
    OLG Düsseldorf
    20.03.1998
  6. 3 Wx 96/98 - Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Teilungserklärung; Änderung
    Leitsatz: Der Wohnungseigentümer, der die Teilungserklärung selbst errichtet hat, hat gegenüber den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaft keinen Anspruch auf Änderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Kostenverteilungsschlüssels, wenn er die ihm als Teileigentum zugewiesenen Räumlichkeiten entgegen seiner ursprünglichen Planung nur wegen seines fehlenden Nutzungswillens nicht als Schwimmbad ausbaut.
    OLG Düsseldorf
    20.05.1998
  7. 9 U 267/97 - Vorkaufsrecht; Form; Schriftform
    Leitsatz: 1. Die Ausübung des dem Mieter nach § 570b BGB zustehenden Vorkaufsrechts unterliegt nicht dem Formgebot des § 313 BGB. 2. Preisvergünstigungen bei einem Paketverkauf mehrerer Eigentumswohnungen können auch für den Mieter gelten, der sein Vorkaufsrecht nur hinsichtlich einer Wohnung ausübt.
    OLG Düsseldorf
    29.06.1998
  8. 9 U 91/98 - Bodenreformgrundstück; Neubauernerbe; Hauswirtschaft
    Leitsatz: Die auf einem Bodenreformgrundstück befindliche Hauswirtschaft muß der Erbe eines vor dem 16.3.1990 verstorbenen Neubauern auf den Fiskus übertragen, wenn kein vorrangig Berechtigter nach Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB regelt den Kreis der Berechtigten an einer Hauswirtschaft nicht abschließend; vielmehr findet subsidiär § 12 Abs. 2 Nr. 2 auch auf Hauswirtschaften Anwendung, so daß § 12 Abs. 2 Nr. 2 c auch insoweit ein Auffangtatbestand zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist. Art. 233 § 12 Abs. 1 Nr. 1 c EGBGB ist kein Auffangtatbestand (gegen OLG Brandenburg, ZOV 1997, 111), sondern lediglich eine § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) einschränkende Regelung zugunsten des Fiskus.
    OLG Düsseldorf
    07.12.1998
  9. 10 U 233/97 - Beratungsfehler; Rechtsprechungsänderung; Unklarheit; Verlängerungsklausel; Formularmietvertrag
    Leitsatz: Ist im Formularmietvertrag die Dauer der Mietzeit vereinbart und enthält das Formular einen Hinweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen, ohne daß klargestellt wird, worauf sich die Klauselziffer bezüglich der gesetzlichen Kündigungsfristen genau bezieht, so ist eine gewisse Unklarheit des Formularmietvertrags gegeben. Das in WM 1994, 430 veröffentlichte Urteil des LG Wiesbaden ist deshalb keineswegs als so fehlerhaft zu erkennen, daß in der Rechtsberatung Bedenken auf der Hand gelegen hätten, das LG Wiesbaden werde seine Ansicht kurzfristig ändern. Denn die Gerichte stellen - mit Recht - strenge Anforderungen an die Klarheit von Formularmietverträgen.
    OLG Frankfurt a. M.
    25.09.1998
  10. 20 W 49/97 - Rechnungslegungspflicht; Rechenschaftspflicht; WEG-Verwalter; Verwalter; Verwaltungsunterlagen; Herausgabe
    Leitsatz: 1) Zur Rechnungslegungspflicht und zur Rechenschaftspflicht des ausgeschiedenen WEG Verwalters. 2) Der ausgeschiedene Verwalter hat unerledigte Aufgaben zu erfüllen und seine bisherige Tätigkeit abzuwickeln. Die Verwaltungsunterlagen sind vollständig und grundsätzlich als Originale herauszugeben, die der frühere Verwalter sich bei Dritten erforderlichenfalls beschaffen muß.
    OLG Frankfurt a. M.
    02.09.1998