« zurück zur Suche
Urteil Teilungserklärung
Schlagworte
Teilungserklärung; Änderung; Instandhaltungsrücklage
Leitsatz
Ist in der Teilungserklärung für eine aus einem Wohngebäude und Garagen bestehende Wohnanlage die Bildung einer einheitlichen Instandhaltungsrücklage vorgesehen, so können die Wohnungseigentümer eine auf die Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen für Wohngebäude und Garagen gerichtete Änderung der Teilungserklärung nur durch eine Vereinbarung bewirken oder mit der in der Teilungserklärung vorgesehenen Mehrheit beschließen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat