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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 321)
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67 S 130/90 - wirtschaftliche Verwertung; Verwertungskündigung; Kündigung; Eigentumswohnung; Wohngeld; NachteilLeitsatz: 1. Eine Kündigung aus § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit ist nicht gerechtfertigt, wenn der Ver-mieter die Eigentumswohnung im vermieteten Zustand erworben hat und er beim Verkauf im vermieteten Zustand einen Preis erzielen kann, der über dem Wert liegt, zu dem er die Wohnung geschenkt erhalten hat. 2. Das gilt auch dann, wenn das Wohngeld höher als der erzielte Miet-zins ist, weil der Voreigentümer und der Vermieter es unterlassen haben, für eine Erhöhung des Mietzinses zu sorgen.LG Berlin04.01.1991
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67 S 133/90 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Sehbehinderung eines Angehörigen; Behandlungsraum; untergeordnete berufliche TätigkeitLeitsatz: 1. Eigenbedarf auch dann, wenn in der Wohnung in untergeordneter Form eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. 2. Eigenbedarf aufgrund beginnender altersgemäßer Gebrechen (Sehbehinderung).LG Berlin08.01.1991
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65 S 205/89 - Mietminderung; Minderungsquote; Feuchtigkeitschäden; Schimmelpilz; Betriebskostenabrechnung; Betriebskostenvorauszahlungen; Nachforderung von Vorauszahlungen; AbrechnungsperiodeLeitsatz: 1. Mietzinsminderung um 80 %, wenn bei einer 3-Zimmerwohnung Küche, Wohn- und ein Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind. 2. Berechtigung zur Erhebung von Betriebskostenvorschüssen über den Ablauf der Abrechnungsperiode hinaus, wenn Abrechnungen erteilt werden.LG Berlin08.01.1991
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15 C 574/90 - Modernisierung; Vereinbarung; Treppeneinbau für abgeschlossene WohnungLeitsatz: 1. Der Einbau einer nur dem Mieter und seinen Besuchern zur Verfügung stehenden Treppe stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar. 2. Eine Vereinbarung im Mietvertrag über eine Modernisierungsmaßnahme ist dann wirksam, wenn zweifelhaft ist, ob diese Maßnahme tatsächlich eine Modernisierung darstellt, die andererseits aber auch ernstlich in Betracht kommt.AG Schöneberg08.01.1991
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8 C 597/90 - Heizkostenerfassung; Ablesetermin für Wärmemessgeräte; Schadensersatz bei Absage des AbleseterminsLeitsatz: Kein Schadensersatz bei rechtzeitiger Absage eines Ablesetermins für Wärmemeßgeräte.AG Neukölln08.01.1991
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7 C 451/90 - Mieterhöhungsverlangen; Abweichung von vereinbarter MietstrukturLeitsatz: Unwirksames Mieterhöhungsverlangen, wenn es nicht aus sich heraus verständlich ist (hier: Mieterhöhungsverlangen weicht von vereinbarter Mietzinsstruktur ab).AG Schöneberg09.01.1991
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65 S 54/90 - Tod des Mieters; Eintrittsrecht von LebensgefährtenLeitsatz: Das im § 569 a BGB normierte Eintrittsrecht von Familienangehörigen in das Mietverhältnis ist bei einer sehr festen und engen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auf den überlebenden Lebensgefährten entsprechend anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.01.1991
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64 S 427/90 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung; Eigennutzungsinteresse; Bestandsmietverhältnis; BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Die Kündigung eines vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen Mietvertrages über Wohnraum in den beigetretenen Gebieten wegen Eigenbedarfs ist nur dann zulässig, wenn das Interesse des Vermieters an der Eigennutzung der Wohnung das Bestandsinteresse des Mieters erheblich überwiegt und die weitere Nutzung der Wohnung durch den Mieter für den Vermieter eine Härte bedeuten würde. 2. Zur Beurteilung der vor dem 3. Oktober 1990 ausgesprochenen Ei-genbedarfskündigung können im Rahmen des Art. 232 § 2 Abs. 3 EGBGB i. d. F. des Einigungsvertrages auch die zu § 122 ZGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden.LG Berlin11.01.1991
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16 a C 281/90 - Mietgebrauch; teilgewerbliches Mietverhältnis; Außen-Briefkasten an der WohnungstürLeitsatz: Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Außen-Briefkastens an der Wohnungstür bei teilgewerblichem Mietverhältnis.AG Charlottenburg11.01.1991
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64 S 297/90 - fristlose Kündigung; Beleidigung; NutzungsentschädigungLeitsatz: 1. Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter stellen ebenso einen Grund zur fristlosen Kündigung dar wie Drohungen des Mieters gegen den Vermieter (hier: "Penner! Sau! ... eine in die Fresse hauen!"). 2. Der Mieter, der sich darauf beruft, er sei durch beleidigende Äuße-rungen des Vermieters zu den Ausdrücken hingerissen worden, muß dies beweisen. 3. Wird nach Beendigung des Mietverhältnisses die Nutzungsentschädigung regelmäßig gezahlt, ist angesichts der gegenwärtigen Wohnungssituation auch eine längere Räumungsfrist vertretbar.LG Berlin15.01.1991