Urteil fristlose Kündigung
Schlagworte
fristlose Kündigung; Beleidigung; Nutzungsentschädigung
Leitsätze
1. Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter stellen ebenso einen Grund zur fristlosen Kündigung dar wie Drohungen des Mieters gegen den Vermieter (hier: "Penner! Sau! ... eine in die Fresse hauen!").
2. Der Mieter, der sich darauf beruft, er sei durch beleidigende Äuße-rungen des Vermieters zu den Ausdrücken hingerissen worden, muß dies beweisen.
3. Wird nach Beendigung des Mietverhältnisses die Nutzungsentschädigung regelmäßig gezahlt, ist angesichts der gegenwärtigen Wohnungssituation auch eine längere Räumungsfrist vertretbar.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?