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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Vereinbarung; Treppeneinbau für abgeschlossene Wohnung
Leitsätze
1. Der Einbau einer nur dem Mieter und seinen Besuchern zur Verfügung stehenden Treppe stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar.
2. Eine Vereinbarung im Mietvertrag über eine Modernisierungsmaßnahme ist dann wirksam, wenn zweifelhaft ist, ob diese Maßnahme tatsächlich eine Modernisierung darstellt, die andererseits aber auch ernstlich in Betracht kommt.
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