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Urteil Mietminderung
Schlagworte
Mietminderung; Minderungsquote; Feuchtigkeitschäden; Schimmelpilz; Betriebskostenabrechnung; Betriebskostenvorauszahlungen; Nachforderung von Vorauszahlungen; Abrechnungsperiode
Leitsätze
1. Mietzinsminderung um 80 %, wenn bei einer 3-Zimmerwohnung Küche, Wohn- und ein Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind.
2. Berechtigung zur Erhebung von Betriebskostenvorschüssen über den Ablauf der Abrechnungsperiode hinaus, wenn Abrechnungen erteilt werden.
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