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  1. 62 S 367/90 - Modernisierungsankündigung; Schriftform; Härte
    Leitsatz: 1. Zur Einhaltung der Schriftform bei Modernisierungsankündigung nach § 541 b Abs. 2 BGB. 2. Zum Umfang der Ankündigung nach § 541 Abs. 2 BGB. 3. Eine unzumutbare Härte nach § 541 b Abs. 1 BGB ist dann anzunehmen, wenn die neue Miete mehr als 25 % des Einkommens ausmacht.
    LG Berlin
    28.01.1991
  2. VIII ZR 361/89 - Mehrwertsteuer; Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes für die Installation der Meßgeräte; Installationskosten; Meß- und Abrechnungsaufwand; Einsparung von Energiekosten; Ausnahme von Heizkostenerfassung; Heizkostenerfassung
    Leitsatz: a) Ob der Vermieter gemäß § 9 UStG zur Mehrwertsteuer optiert, steht in seinem freien Ermessen. Seine Entscheidungsfreiheit kann lediglich durch eine entsprechende Vereinbarung der Mietvertragsparteien eingeengt werden. b) Die Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a HeizkostenV läßt sich nur aufgrund eines Vergleiches der Kosten für die Installation der Meßgeräte sowie des Meß- und Abrechnungsaufwandes mit der möglichen Einsparung von Energiekosten feststellen.
    BGH
    30.01.1991
  3. RE-Miet 3/90 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Kündigung der Wohnung im Zweifamilienhaus
    Leitsatz: Das Kündigungsrecht des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt nicht voraus, daß der kündigende Vermieter bereits bei Abschluß des Miet-vertrages im Haus gewohnt hat hat (Anschluß an den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Koblenz vom 25.5.1981 4 W -RE 277/81, OLGZ 1981, 455).
    BayObLG
    31.01.1991
  4. 64 S 257/90 - Verwertungskündigung; wirtschaftliche Verwertung; Kündigung; Abrisskündigung; Abrissgenehmigung
    Leitsatz: 1. Ist zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks der Abriß eines Wohnhauses erforderlich, so ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die auf § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Kündigung das Vorliegen der Abrißgenehmigung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. 2. Ist die Abrißgenehmigung davon abhängig gemacht worden, daß der Wohnraum rechtlich und tatsächlich frei ist, so kann sich der Vermieter auf diese nicht berufen, wenn die Räumungsklage gegen einen noch im Haus wohnenden Mitmieter rechtskräftig abgewiesen worden ist. 3. Ist die Abrißgenehmigung davon abhängig gemacht worden, daß Wohnraum mit einer bestimmten Wohnfläche errichtet wird, weist die vom Vermieter eingereichte Baugenehmigung dagegen nur eine geringere Wohnfläche aus, so hat die auf eine Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Räumungsklage keinen Erfolg.
    LG Berlin
    01.02.1991
  5. 63 S 356/90 - Kündigung; Verwertungskündigung
    Leitsatz: Es ist keine angemessene wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn der Erwerber einer vermieteten Wohnung anschließend durch deren Verkauf lediglich einen zusätzlichen Gewinn erzielen will.
    LG Berlin
    01.02.1991
  6. 64 S 373/90 - Auskunftsanspruch; Stichtagsmiete; preisgebundene Altbauwohnung; Beweislastklausel; Abflussrohr
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer früher preisgebundenen Altbauwohnung in Berlin hat gegen seinen Vermieter auch dann einen Anspruch auf Auskunft über die Stichtagsmiete und die nachfolgende Mietzinsentwicklung bis zum Vertragsabschluß, wenn letzterer erst nach dem 31. Dezember 1987 erfolgte. 2. Auch bei einer Verstopfung des Abflußrohres von der Badewanne bis zum Hauptfallstrang hat sich zunächst der Vermieter zu entlasten, daß die Ursache dafür nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt. Eine darüber hinausgehende Beweislastregelung zu Ungunsten des Mieters ist formularmäßig nicht zulässig.
    LG Berlin
    05.02.1991
  7. 64 T 17/91 - Räumung; einstweilige Verfügung; verbotene Eigenmacht; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Zutrittsverbot; Räumungsanordnung; Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: 1. Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht angeordnet werden. 2. Dieses Verbot der Räumungsverfügung gilt für alle Rechtsverhältnisse, auch bei Auseinandersetzungen unter Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. 3. Ein Zutrittsverbot - statt einer Räumungsanordnung - ist jedenfalls bei einer bloßen Beeinträchtigung der Nutzung des Eigentums der Berechtigten (hier: der Eigentümerin und Partnerin der Lebensgemeinschaft) nicht gerechtfertigt.
    LG Berlin
    05.02.1991
  8. 12 C 379/90 - Mieterhöhungsverlangen; Zugang; Einwurf in Briefkasten bis 18.00 Uhr
    Leitsatz: Für den Zugang einer Willenserklärung kann damit gerechnet werden, daß der Mieter bis 18.00 Uhr seinen Briefkasten leert.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.02.1991
  9. 26 O 484/90 - Hausverwalter; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Aus der Natur des Hausverwaltervertrages folgt, daß ein Hausverwalter grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht an den Hausverwaltungsunterlagen hat.
    LG Berlin
    06.02.1991
  10. 12.O.400/90 - Vertragsfortsetzung gegen Abstandszahlung
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Vermieter von Gewerberäumen im Falle des Verkaufes des Gewerbebetriebes den Mietvertrag mit dem Käufer fortzusetzen hat und der Vermieter dafür vom veräußernden Mieter 10 % des Verkaufserlöses beanspruchen kann, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten.
    LG Berlin
    08.02.1991