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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; Zugang; Einwurf in Briefkasten bis 18.00 Uhr
Leitsatz
Für den Zugang einer Willenserklärung kann damit gerechnet werden, daß der Mieter bis 18.00 Uhr seinen Briefkasten leert.
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