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Suchergebnis Urteilssuche (201 - 210 von 321)

  1. 64 S 305/90 - Wesentlichkeitsgrenze; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Orientierungshilfe; wohnwerterhöhende Merkmale; Badausstattung; Elektroleitung; Mängel
    Leitsatz: 1. Der Mietspiegel 1987 gibt für die weitaus überwiegende Zahl aller betroffenen Mietverhältnisse die ortsübliche Vergleichsmiete auch für das Jahr 1989 zutreffend wieder. 2. Diese Miete stellt auch die ortsübliche Vergleichsmiete i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 2 WiStG dar. 3. Die Ausstattung des Bades mit einer Einbauwanne und Fliesen bis zu einer Höhe von 1,80 m sowie das Vorhandensein einer verstärkten Elektroleitung und einer Gemeinschaftsantenne stellen wohnwerterhöhende Merkmale dar; behebbare Mängel dieser Einrichtungen sind bei der Mietzinsbildung nicht zu berücksichtigen. Für einen 4-Platten-Herd allein ist ein Zuschlag zum Mittelwert nicht gerechtfertigt. 4. Der Vermieter, der sich darauf beruft, daß die Miete deswegen nicht unangemessen hoch ist, weil sie zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist (§ 5 Abs. 1 Satz 3 WiStG), muß dies im einzelnen darlegen.
    LG Berlin
    19.02.1991
  2. 64 S 374/90 - Mietermehrheit; Eheleute; Kündigung
    Leitsatz: Ausnahme vom Grundsatz, daß ein von Eheleuten geschlossener Mietvertrag nur von beiden gemeinsam gekündigt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.1991
  3. 64 S 369/90 - Betriebskostenabrechnung; sozialer Wohnungsbau; Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. Die Abrechnung der Betriebskosten nach einer Wirtschaftseinheit ist für den preisgebundenen Wohnraum zumindest dann zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 2 II. BV vorliegen und der Mieter an den Betriebsleistungen zumindest teilweise partizipiert. 2. Die Zusammenfassung und gemeinsame Abrechnung der Betriebskosten einer Wirtschafteinheit ist erst dann nicht mehr zulässig, wenn zwischen den einzelnen Gebäuden der Wirtschaftseinheit wesentliche Unterschiede im Wohnwert, etwa aufgrund unterschiedlicher Bauweise oder verschiedener Ausstattung bestehen.
    LG Berlin
    12.02.1991
  4. 12.O.400/90 - Vertragsfortsetzung gegen Abstandszahlung
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Vermieter von Gewerberäumen im Falle des Verkaufes des Gewerbebetriebes den Mietvertrag mit dem Käufer fortzusetzen hat und der Vermieter dafür vom veräußernden Mieter 10 % des Verkaufserlöses beanspruchen kann, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten.
    LG Berlin
    08.02.1991
  5. 26 O 484/90 - Hausverwalter; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Aus der Natur des Hausverwaltervertrages folgt, daß ein Hausverwalter grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht an den Hausverwaltungsunterlagen hat.
    LG Berlin
    06.02.1991
  6. 64 S 373/90 - Auskunftsanspruch; Stichtagsmiete; preisgebundene Altbauwohnung; Beweislastklausel; Abflussrohr
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer früher preisgebundenen Altbauwohnung in Berlin hat gegen seinen Vermieter auch dann einen Anspruch auf Auskunft über die Stichtagsmiete und die nachfolgende Mietzinsentwicklung bis zum Vertragsabschluß, wenn letzterer erst nach dem 31. Dezember 1987 erfolgte. 2. Auch bei einer Verstopfung des Abflußrohres von der Badewanne bis zum Hauptfallstrang hat sich zunächst der Vermieter zu entlasten, daß die Ursache dafür nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt. Eine darüber hinausgehende Beweislastregelung zu Ungunsten des Mieters ist formularmäßig nicht zulässig.
    LG Berlin
    05.02.1991
  7. 64 T 17/91 - Räumung; einstweilige Verfügung; verbotene Eigenmacht; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Zutrittsverbot; Räumungsanordnung; Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: 1. Die Räumung von Wohnraum darf durch einstweilige Verfügung nur wegen verbotener Eigenmacht angeordnet werden. 2. Dieses Verbot der Räumungsverfügung gilt für alle Rechtsverhältnisse, auch bei Auseinandersetzungen unter Partnern einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft. 3. Ein Zutrittsverbot - statt einer Räumungsanordnung - ist jedenfalls bei einer bloßen Beeinträchtigung der Nutzung des Eigentums der Berechtigten (hier: der Eigentümerin und Partnerin der Lebensgemeinschaft) nicht gerechtfertigt.
    LG Berlin
    05.02.1991
  8. 64 S 257/90 - Verwertungskündigung; wirtschaftliche Verwertung; Kündigung; Abrisskündigung; Abrissgenehmigung
    Leitsatz: 1. Ist zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung eines Grundstücks der Abriß eines Wohnhauses erforderlich, so ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die auf § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Kündigung das Vorliegen der Abrißgenehmigung im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. 2. Ist die Abrißgenehmigung davon abhängig gemacht worden, daß der Wohnraum rechtlich und tatsächlich frei ist, so kann sich der Vermieter auf diese nicht berufen, wenn die Räumungsklage gegen einen noch im Haus wohnenden Mitmieter rechtskräftig abgewiesen worden ist. 3. Ist die Abrißgenehmigung davon abhängig gemacht worden, daß Wohnraum mit einer bestimmten Wohnfläche errichtet wird, weist die vom Vermieter eingereichte Baugenehmigung dagegen nur eine geringere Wohnfläche aus, so hat die auf eine Kündigung gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Räumungsklage keinen Erfolg.
    LG Berlin
    01.02.1991
  9. 63 S 356/90 - Kündigung; Verwertungskündigung
    Leitsatz: Es ist keine angemessene wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn der Erwerber einer vermieteten Wohnung anschließend durch deren Verkauf lediglich einen zusätzlichen Gewinn erzielen will.
    LG Berlin
    01.02.1991
  10. 62 S 367/90 - Modernisierungsankündigung; Schriftform; Härte
    Leitsatz: 1. Zur Einhaltung der Schriftform bei Modernisierungsankündigung nach § 541 b Abs. 2 BGB. 2. Zum Umfang der Ankündigung nach § 541 Abs. 2 BGB. 3. Eine unzumutbare Härte nach § 541 b Abs. 1 BGB ist dann anzunehmen, wenn die neue Miete mehr als 25 % des Einkommens ausmacht.
    LG Berlin
    28.01.1991