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  1. 5 U 531/91 - Notwegerecht
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechtes.
    OLG Koblenz
    05.07.1991
  2. 5 U 1808/90 - Notwegerecht
    Leitsatz: 1. Lastet auf einem Grundstück a) ein (privatrechtliches) dingliches Wegerecht (Grunddienstbarkeit) zugunsten eines Grundstücks b), und lastet auf dem Grundstück b) eine öffentlich-rechtliche Baulast - Wegerecht - zugunsten eines Grundstücks c), so ist der Grundstückseigentümer c) rechtlich nicht befugt, das Wegerecht zu Lasten des Grundstücks a) auszunutzen. 2. Ein Notwegerecht ist nur gegeben, wenn sich sonst die Erschwernisse des eigenen Zugangs ausnahmsweise als derartig groß erweisen, daß durch sie die Wirtschaftlichkeit der Grundstücksbenutzung aufgehoben oder doch in unzumutbarer Weise geschmälert würde.
    OLG Koblenz
    11.07.1991
  3. 5 U 1867/90 - Abgrenzung Nachweismakler - Vermittlungsmakler - Tätigkeit für Verkäufer oder Käufer
    Leitsatz: Wird ein Kaufinteressent, der sich an den Verkäufer eines Hauses wendet, von diesem wegen der Verkaufsmodalitäten an den vom Verkäufer beauftragten Makler verwiesen, so handelt der Makler danach für den Verkäufer nicht mehr als Nachweismakler. Als Vermittlungsmakler für den Käufer wird der Makler nur tätig, wenn er auf seinen bisherigen Auftraggeber, den Verkäufer, mit dem Ziel einwirkt, das Geschäft mit dem weiteren Auftraggeber (hier also dem Käufer) zustande zu bringen. Beruft sich der Makler darauf, daß er dem Käufer das Objekt nachgewiesen hat, spricht dies dafür, daß er versucht hat, für seinen ursprünglichen Auftraggeber (Verkäufer) auf den Käufer einzuwirken. Dann hat er nur für den Verkäufer und nicht für den Käufer vermittelt.
    OLG Koblenz
    19.09.1991
  4. 5 U 363/90 - Grundstücksmakler vermittelt insolventen Käufer, Verkäufer muß Schaden ohne Beweiserleichterung erbringen
    Leitsatz: Vermittelt ein Makler einen Kaufinteressenten, von dem er weiß, daß jener sich in einer hoffnungslosen finanziellen Situation befindet, was der Makler verschweigt, so haftet er gleichwohl dem Verkäufer nicht auf Schadensersatz, wenn der Verkäufer nicht beweisen kann, daß er das Grundstück ohne diese Täuschung anderweit zu einem höheren Preis als dem späteren Zwangsversteigerungserlös hätte veräußern können. Die von der Rechtsprechung entwickelte Beweislasterleichterung des Nachweises einer gewissen Wahrscheinlichkeit eines Gewinneintritts (BGHZ 29, 393, 398, 399) gilt nicht für Grundstücksveräußerungen.
    OLG Koblenz
    21.03.1991
  5. 9 ReMiet 1/91 - Kündigungsprivileg; gemischte Nutzung des Wohngebäudes; Gewerberäume für Vermieter
    Leitsatz: 1. Für die Anwendung des Kündigungsrechts nach § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB kommt es nicht darauf an, daß der Vermieter schon bei Abschluß des Mietvertrages in dem betreffenden Haus wohnte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Koblenz vom 25. Mai 1981 - 4 W-RE 277/81 -, WM 1981, 204 = RES § 564 b BGB Nr. 8 sowie den Rechtsentscheid des BayObLG vom 31. Januar 1991 - REMiet 3/90 -, WM 1991, 249). 2. Das Kündigungsprivileg des § 564 b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB greift auch dann ein, wenn sich in einem Wohngebäude (ein solches liegt auch vor, wenn bei gemischter Nutzung der Wohncharakter den gewerblichen eindeutig überwiegt) außer zwei Wohnungen, die vom Mieter und Vermieter bewohnt werden, Gewerberäume befinden, falls diese vom Vermieter für eigene betriebliche Belange selbst benutzt werden.
    OLG Karlsruhe
    25.11.1991
  6. 3 ReMiet 1/91 - allgemein üblicher Zustand von Wohnungen; Grundausstattung
    Leitsatz: Bestimmt sich der "allgemein übliche" Zustand im Sinne von § 541 b Abs. 1 2. Hs. BGB nach dem Zustand der weit überwiegenden Mehrheit (mindestens 90 %) aller im Geltungsbereich des Gesetzes belegenen Wohnungen mit Einbeziehung der Altbauwohnungen regelmäßig ohne Rücksicht auf deren Alter und Lage, lokale Besonderheiten und Gebäudestruktur, oder ist der Zustand eines geringeren Vomhundertsatzes aller Wohnungen oder eines unter Berücksichtigung von Alter, Lage, lokalen Besonderheiten oder Gebäudestruktur bestimmten Teils maßgeblich, oder ist als "allgemein üblich" der Zustand anzusehen, der bezogen auf Wohnungstyp, Wohnungsstandard und Wohnlage in der jeweiligen Region die wohnungswirtschaftlich objektiv notwendige und wirtschaftlich vernünftige Grundausstattung darstellt?  
    OLG Karlsruhe
    05.09.1991
  7. 30 REMiet 6/90; 30 REMiet 4/91 - Wohnungsfürsorgedarlehen; Förderung von Wohnungsbau für Landesbedienstete
    Leitsatz: Die Zweck- und die Mietpreisbindung gemäß § 4 der Darlehnsverträge nach dem "Muster 3 c LBWB", durch die die Wohnungsbauförderungsanstalt des Landes NW in den 60er Jahren (bis 31.7.1968) Wohnungsfürsorgedarlehen zur Förderung von Wohnungsbau für Landesbedienstete gewährte, enden, sobald sowohl die 20jährige Besetzungsrechts Frist gemäß § 4 Abs. 1 dieser Verträge abgelaufen als auch das Darlehen (vorzeitig) getilgt ist. Auch § 11 Abs. 2 Satz 2 der Verträge gilt nicht über diesen Zeitpunkt hinaus.
    OLG Hamm
    16.09.1991
  8. 30 REMiet 1/91 - Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Mietwohnung; Erlaubnis der Kirchengemeinde
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung des Wohnungsmieters, einen sog. (nichtehelichen) Lebensgefährten anderen Geschlechts in die Wohnung aufzunehmen, beurteilt sich nach § 549 Abs. 2 BGB (Bestätigung des Rechtsentscheids des OLG Hamm - 4. Zivilsenat - vom 17. August 1982, NJW 1982, 2876). 2. Hat der Mieter an der Aufnahme des Lebensgefährten ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 BGB, dann kann auch eine Kirchengemeinde oder eine sonstige kirchliche Institution als Vermieterin die Erlaubnis nicht allein deshalb als unzumutbar im Sinne von § 549 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 2 BGB ablehnen, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Widerspruch zu Glauben und Lehre der Kirche steht.
    OLG Hamm
    23.10.1991
  9. 30 REMiet 5/91 - Rechtsentscheid; Kündigungsschutz nach Zustimmung zum Mieterhöhungverlangen durch Prozessvergleich
    Leitsatz: § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ist nicht entsprechend anwendbar, wenn Mieter und Vermieter sich in einem Prozeßvergleich auf einen höheren Mietzins geeinigt haben.
    OLG Hamm
    27.12.1991
  10. 30 REMiet 5/90 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Divergenzvorlage; Vorlagebeschluss; Begründung; Entscheidungserheblichkeit
    Leitsatz: Läßt die Vorlage des LG nicht erkennen, ob es von einem Rechtsentscheid abweichen will, ist sie unzulässig.
    OLG Hamm
    18.02.1991