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Suchergebnis Urteilssuche (311 - 320 von 321)
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64 S 297/90 - fristlose Kündigung; Beleidigung; NutzungsentschädigungLeitsatz: 1. Beleidigungen des Vermieters durch den Mieter stellen ebenso einen Grund zur fristlosen Kündigung dar wie Drohungen des Mieters gegen den Vermieter (hier: "Penner! Sau! ... eine in die Fresse hauen!"). 2. Der Mieter, der sich darauf beruft, er sei durch beleidigende Äuße-rungen des Vermieters zu den Ausdrücken hingerissen worden, muß dies beweisen. 3. Wird nach Beendigung des Mietverhältnisses die Nutzungsentschädigung regelmäßig gezahlt, ist angesichts der gegenwärtigen Wohnungssituation auch eine längere Räumungsfrist vertretbar.LG Berlin15.01.1991
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1 BZB 283/90 - Grundbuchberichtigung; Widerspruchseintragung; einstweilige Verfügung; Anmeldung des RestitutionsanspruchsLeitsatz: Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, wenn der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am streitigen Grundstück auf der Grundlage der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 angemeldet wurde.BG Potsdam15.01.1991
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65 S 54/90 - Tod des Mieters; Eintrittsrecht von LebensgefährtenLeitsatz: Das im § 569 a BGB normierte Eintrittsrecht von Familienangehörigen in das Mietverhältnis ist bei einer sehr festen und engen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auf den überlebenden Lebensgefährten entsprechend anwendbar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.01.1991
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64 S 427/90 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Kündigung; Eigennutzungsinteresse; Bestandsmietverhältnis; BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Die Kündigung eines vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen Mietvertrages über Wohnraum in den beigetretenen Gebieten wegen Eigenbedarfs ist nur dann zulässig, wenn das Interesse des Vermieters an der Eigennutzung der Wohnung das Bestandsinteresse des Mieters erheblich überwiegt und die weitere Nutzung der Wohnung durch den Mieter für den Vermieter eine Härte bedeuten würde. 2. Zur Beurteilung der vor dem 3. Oktober 1990 ausgesprochenen Ei-genbedarfskündigung können im Rahmen des Art. 232 § 2 Abs. 3 EGBGB i. d. F. des Einigungsvertrages auch die zu § 122 ZGB entwickelten Grundsätze herangezogen werden.LG Berlin11.01.1991
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16 a C 281/90 - Mietgebrauch; teilgewerbliches Mietverhältnis; Außen-Briefkasten an der WohnungstürLeitsatz: Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Außen-Briefkastens an der Wohnungstür bei teilgewerblichem Mietverhältnis.AG Charlottenburg11.01.1991
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7 C 451/90 - Mieterhöhungsverlangen; Abweichung von vereinbarter MietstrukturLeitsatz: Unwirksames Mieterhöhungsverlangen, wenn es nicht aus sich heraus verständlich ist (hier: Mieterhöhungsverlangen weicht von vereinbarter Mietzinsstruktur ab).AG Schöneberg09.01.1991
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67 S 133/90 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Sehbehinderung eines Angehörigen; Behandlungsraum; untergeordnete berufliche TätigkeitLeitsatz: 1. Eigenbedarf auch dann, wenn in der Wohnung in untergeordneter Form eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. 2. Eigenbedarf aufgrund beginnender altersgemäßer Gebrechen (Sehbehinderung).LG Berlin08.01.1991
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65 S 205/89 - Mietminderung; Minderungsquote; Feuchtigkeitschäden; Schimmelpilz; Betriebskostenabrechnung; Betriebskostenvorauszahlungen; Nachforderung von Vorauszahlungen; AbrechnungsperiodeLeitsatz: 1. Mietzinsminderung um 80 %, wenn bei einer 3-Zimmerwohnung Küche, Wohn- und ein Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind. 2. Berechtigung zur Erhebung von Betriebskostenvorschüssen über den Ablauf der Abrechnungsperiode hinaus, wenn Abrechnungen erteilt werden.LG Berlin08.01.1991
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15 C 574/90 - Modernisierung; Vereinbarung; Treppeneinbau für abgeschlossene WohnungLeitsatz: 1. Der Einbau einer nur dem Mieter und seinen Besuchern zur Verfügung stehenden Treppe stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar. 2. Eine Vereinbarung im Mietvertrag über eine Modernisierungsmaßnahme ist dann wirksam, wenn zweifelhaft ist, ob diese Maßnahme tatsächlich eine Modernisierung darstellt, die andererseits aber auch ernstlich in Betracht kommt.AG Schöneberg08.01.1991
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8 C 597/90 - Heizkostenerfassung; Ablesetermin für Wärmemessgeräte; Schadensersatz bei Absage des AbleseterminsLeitsatz: Kein Schadensersatz bei rechtzeitiger Absage eines Ablesetermins für Wärmemeßgeräte.AG Neukölln08.01.1991