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VG 1 A 145.91 - Anwendungsbereich des Treuhandgesetzes; ParteivermögenLeitsatz: Das Treuhandgesetz findet auch auf ehemalige Vermögen einer po-litischen Partei aus der ehemaligen DDR Anwendung, das vor In-krafttreten der §§ 20 a und b des Parteiengesetzes der DDR (1. Juni 1990) in Volkseigentum überführt worden ist.VG Berlin06.06.1991
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VG 19 A 179/91 - einstweilige Anordnung; Bergwerkseigentum; Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Rechtswegabgrenzung; öffentlich-rechtliche StreitigkeitLeitsatz: Für den Anspruch auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit der die Unterlassung des wirksamen Vertragsabschlusses über die Übertragung von Bergwerkseigentum begehrt wird, ist der zu den Verwaltungsgerichten beschrittene Rechtsweg unzulässig. Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Anspruch auch dann, wenn er gegen die Treuhandanstalt als bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts gerichtet wird.VG Berlin08.04.1991
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VG 10 A 88.90 - Zweckentfremdungsverbot; teilgewerbliche Nutzung; ArchitekturbüroLeitsatz: Zu den Grenzen der genehmigungsfreien, teilgewerblichen Nutzung von Wohnraum bei mehreren Mietern.VG Berlin26.04.1991
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VG 10 A 386.90 - Zweckentfremdungsgenehmigung; AusgleichsabgabeLeitsatz: 1. Eine unabhängig von einer Antragstellung rückwirkend erteilte, mit der Festsetzung einer Ausgleichsabgabe verbundene Genehmigung zur Zweckentfremdung ist zulässig. 2. Zu den Voraussetzungen für die Auferlegung einer Ausgleichsabgabe.VG Berlin17.05.1991
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OVG 8 S 231.91 - Antragsbefugnis für Wiederherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit; Käufer von Restitutionsansprüchen; Investitionsbescheinigung; Investitionen des Restitutionsberechtigten; Gleichwertigkeit; Glaubhaftmachung; zu geringe Entschädigung; TeilungsunrechtLeitsatz: 1. Formellrechtlich ist auch ein Käufer von Restitutionsansprüchen antragsbefugt i. S. von § 80 Abs. 4 VwGO. (Ob er sich ebenso wie ein "wirklicher Alteigentümer" oder dessen Erben materiellrechtlich auf § 3 a Abs. 3 VermG berufen darf, brauchte nicht entschieden zu werden.) 2. Gleichwertige Investitionen des Restitutionsberechtigten sind nicht nur bei dem Verkauf von Unternehmen, sondern auch beim Verkauf von Immobilien zu berücksichtigen (mit eingehender Begründung zur Entstehungsgeschichte von § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG). Wenn die Abwägung zur Gleichwertigkeit also ergibt, daß der Berechtigte zu gleichwertigen Investitionen bereit und in der Lage ist, darf die Investitionsbescheinigung nicht erteilt werden (oder im § 80 Abs. 4 VwGO-Verfahren: ist die aufschiebende Wirkung des Alteigentümer Widerspruchs wiederherzustellen). 3. Der Antragsteller muß nicht nur die investiven Maßnahmen, sondern auch seine materielle Berechtigung glaubhaft machen. 4. Etwaige Informationsdefizite zu den Einzelheiten der Enteignung i. S. von § 1 Abs. 1 VermG gehen nicht zu Lasten des heute Verfügungsberechtigten. 5. Grundsätzlich gehören Enteignungen gegen Entschädigung nicht zum sog. Teilungsunrecht und damit auch nicht zum Anwendungsbereich des VermG. Wenn der Antragsteller aber glaubhaft machen kann, daß er oder sein Rechtsvorgänger bei der Inanspruchnahme entschädigungslos oder gegen zu geringe Entschädigung oder durch unlautere Machenschaften enteignet wurde, kann er ausnahmsweise die Ansprüche aus dem VermG geltend machen.OVG Berlin08.11.1991
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OVG 5 S 14.91 - Zweckentfremdung; Grenzwert der Gewerbenutzung; gewerbliche NutzungLeitsatz: Zur Auslegung des § 1 Abs. 4 b ZwVbVO.OVG Berlin21.05.1991
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OVG 2 S 29.90 - Stilllegungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Aussetzung der Vollziehung; Wohnbauvorhaben; qualifiziert beplantes GebietLeitsatz: Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Vorhaben, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (hier: Einfügen nach § 34 Abs. 1 BauGB).OVG Berlin06.03.1991
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OVG 2 S 1.91 - Vorbescheid; einstweilige Anordnung: Sicherungsanordnung; RegelungsanordnungLeitsatz: Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Erteilung eines Vorbescheides kommt grundsätzlich nicht in Betracht.OVG Berlin11.03.1991
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OVG 2 B 25.89 - Spielplatz; KinderspielplatzLeitsatz: § 8 Abs. 3 Satz 6 Bauordnung Berlin eröffnet den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, die nachträgliche Schaffung von Kinderspielplätzen auf bereits bebauten Grundstücken auch im Interesse der Jugendwohlfahrtspflege zu verlangen.OVG Berlin24.05.1991
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OVG 2 S 21.91 - Vollziehungsanordnung; Teilbaugenehmigung; Gesamtvorhaben; Planaufstellung; zeichnerischer Fehler; Planentwurf; Fehlerheilung; Abwägungsspielraum des Plangebers; Abwägungsgebot; Fußgängerbereich; Risikoerklärung; VerpflichtungserklärungLeitsatz: 1. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehungsanordnung für eine Teilbaugenehmigung ist zu prüfen, ob das beantragte Gesamtvorhaben grundsätzlich mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit sie Rechte des widersprechenden Nachbarn betreffen können, übereinstimmen wird. 2. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer während der Planaufstellung erteilten Teilbaugenehmigung kann wegen des überwiegenden Interesses des Bauherrn geboten sein, wenn ein bloßer zeichnerischer Fehler in dem im übrigen fehlerfreien Planentwurf durch Ergänzung geheilt werden wird und deshalb das Rechtsmittel des Nachbarn keinen Erfolg haben kann. 3. Zu den Fragen der Teilbarkeit eines Planentwurfs für ein Projekt, des Einflusses von vorangegangenen Entscheidungen (Wettbewerbsverfahren; Bauanträge; Grundstückskaufvertrag) auf den Abwägungsspielraum des Plangebers und der Einhaltung des Abwägungsgebots bei der geplanten Festsetzung eines Fußgängerbereichs und eines öffentlichen Platzes auf einem privaten Grundstück. 4. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer (Teil-) Baugenehmigung kann nicht regelmäßig von der Abgabe einer Risiko- und Verpflichtungserklärung des Bauherrn abhängig gemacht werden.OVG Berlin20.12.1991