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Urteil Anwendungsbereich des Treuhandgesetzes


Schlagworte

Anwendungsbereich des Treuhandgesetzes; Parteivermögen

Leitsatz

Das Treuhandgesetz findet auch auf ehemalige Vermögen einer po-litischen Partei aus der ehemaligen DDR Anwendung, das vor In-krafttreten der §§ 20 a und b des Parteiengesetzes der DDR (1. Juni 1990) in Volkseigentum überführt worden ist.

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