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  1. 20 ReMiet 2/97 - Wirksame Betriebskostenvereinbarung bei bloßer Bezugnahme auf § 27 II. BV
    Leitsatz: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag folgende Klausel enthält: "Neben der Miete werden Betriebskosten, insbesondere diejenigen i. S. d. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfaßten Betriebskosten sind in der Anlage ‚Betriebskostenaufstellung' enthalten, weiche wesentlicher Vertragsbestandteil ist." "Dies gilt auch dann, wenn dem Mietvertrag entgegen der zitierten Klausel eine Betriebskostenaufstellung nicht beigefügt war und dem Mieter auch sonst der Inhalt der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung nicht mitgeteilt oder weitere Erläuterungen gegeben worden sind (Anschluß an den Rechtsentscheid des BayObLG v. 26.2.1984 - RE-Miet 3/84).
    OLG Frankfurt a. M.
    10.05.2000
  2. 8 U 190/00 - Mobilfunk; Grenzwert; Nachbarschutz; Gesundheitsgefahr; Verfügungsanspruch; einstweilige Verfügung; Glaubhaftmachung; Hauptsachenverfahren
    Leitsatz: 1. Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung muß der Grundstücksnachbar im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubwürdig machen, daß durch den Betrieb der Mobilfunkstation seine absoluten Rechte wesentlich beeinträchtigt werden. 2. Nach dem Stand der Wissenschaft kann nicht von dem Mobilfunkbetreiber ein Negativbeweis verlangt werden, wonach Gesundheitsgefahren ausgeschlossen sind. 3. Subjektiv als ernsthaft empfundene Gesundheitsbeeinträchtigungen sind ein Anhaltspunkt, aber noch nicht ein hinreichend belegter Verdacht, so daß vor rechtskräftiger Entscheidung des Hauptsachenverfahrens eine Abschaltung der Anlage im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht verlangt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    28.11.2000
  3. 20 RE-Miet 1/99 - Wirtschaftsstrafgesetz, keine Heilung der Mietpreisüberhöhung durch späteren Wegfall der Mangellage, geringes Wohnraumangebot
    Leitsatz: Bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag führt der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, daß von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 3.3.1999, 4 RE Miet U 131/98, GE 1999, 441 NJW-RR 1999,1610 = NZM 1999, 363 = WuM 1999, 209 = ZMR 1999, 329). OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 15. August 2000 - 20 RE-Miet 1/99 -
    OLG Frankfurt/Main
    15.08.2000
  4. 15 W 318/99 - werdende Wohnungseigentümergemeinschaft; WEG; Invollzugsetzen
    Leitsatz: Mitglieder der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft nach Teilung und gesichertem Erwerb vom Bauträger haben das Recht zur Mitwirkung an der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung und zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen. Dies gilt auch, wenn sich das Stadium der Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft über viele Jahre erstreckt, weil sich die Eigentumsumschreibung auf die einzelnen Erwerber aufgrund der mit dem Bauträger geschlossenen schuldrechtlichen Verträge wegen rechtlicher Auseinandersetzungen über Gewährleistungsansprüche hinauszögert.
    OLG Hamm
    27.01.2000
  5. 4 W 139/00 - Haus & Grund; als markengeschütztes Schlagwort
    Leitsatz: Der Begriff "Haus & Grund" ist in seiner besonderen Schreibweise ein markengeschütztes Schlagwort. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    28.08.2000
  6. 11 Wx 42/00 - Bauliche Veränderung; Beseitigung; Mehrheitsbeschluß; Terrasse; Parabolspiegel
    Leitsatz: 1. Hat ein Wohnungseigentümer einen Baumangel ohne Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses (auf eigene Kosten) behoben, und verlangt ein anderer Wohnungseigentümer die Beseitigung dieser Baumaßnahme, so ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, einen Mehrheitsbeschluß über die Konzeption der Behebung des Baumangels herbeizuführen. Denn erst wenn die Wohnungseigentümer eine andere Lösung beschließen, kann über den Beseitigungsanspruch endgültig entschieden werden. 2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Anbringung von Parabolspiegeln genehmigt, erlaubt es der sich aus § 14 Nr. 1 WEG ergebende Maßstab, auch den Interessen des Wohnungseigentümers, der einen Parabolspiegel installiert, Rechnung zu tragen.
    OLG Karlsruhe
    17.07.2000
  7. 11 Wx 84/99 - Beschluß; Jahresabrechnung; Einzelabrechnung; Nichtigkeit; Bestandskraft; Verwalter; Vereinbarung; Anfechtung
    Leitsatz: Im Beschlußanfechtungsverfahren zur Jahresgesamt- und zur Einzelabrechnung kann Klarheit über die Frage erreicht werden, ob die Abrechnungsbeschlüsse in Widerspruch zu einer Vereinbarung stehen, die ein Wohnungseigentümer mit dem Verwalter getroffen hat. Sind die Beschlüsse mangels Anfechtung bestandskräftig geworden, ist eine Fehlerhaftigkeit für den Zahlungsanspruch unschädlich.
    OLG Karlsruhe
    15.05.2000
  8. 11 Wx 96/00 - Vereinbarung; Mehrheitsbeschluß; Kostenverteilungsschlüssel; Bestandskraft; Änderung
    Leitsatz: 1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluß der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluß der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält. 2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluß geschehen, wenn der erste Beschluß einstimmig gefaßt wurde.
    OLG Karlsruhe
    31.05.2000
  9. 3 REMiet 1/99 - Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel über die pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Mietverhältnisses; vorzeitige Vertragsaufhebung
    Leitsatz: Folgende Klausel eines vom Vermieter verwendeten Formularmietvertrages ist - wenn nicht besondere Umstände vorliegen - für den Mieter im Sinn des § 3 AGB-Gesetz überraschend und damit nicht Vertragsbestandteil. "Sollte das Mietverhältnis auf Wunsch des Mieters vor Ablauf der Vertragszeit bzw. der gesetzlichen Fristen einverständlich beendet werden, zahlt der Mieter als pauschale Abgeltung der Kosten der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter den Betrag der zuletzt vereinbarten Kaltmiete für einen Monat". Wenn die Klausel Vertragsbestandteil geworden wäre, wäre sie gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam, da sie dem Mieter konkludent den Nachweis abschneidet, daß dem Vermieter infolge der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses Kosten überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden sind.
    OLG Karlsruhe
    15.02.2000
  10. 16 U 46/00 - Kündigung; gewerblicher Zwischenmieter; Gesundheitsgefährdung
    Leitsatz: Dem gewerblichen Zwischenmieter, der im Rahmen eines Steuersparmodells eine Wohnung ausschließlich zum Zwecke der Weitervermietung angemietet hat, steht das besondere Kündigungsrecht aus § 544 BGB nicht zu, wenn in der Wohnung Feuchtigkeitsschäden auftreten. Denn ihm kann aus diesen Schäden allenfalls ein Vermögens-, jedoch kein Gesundheitsschaden erwachsen. Vermögensschäden liegen aber außerhalb des Schutzbereichs der Norm.
    OLG Köln
    25.09.2000