Urteil Bauliche Veränderung
Schlagworte
Bauliche Veränderung; Beseitigung; Mehrheitsbeschluß; Terrasse; Parabolspiegel
Leitsätze
1. Hat ein Wohnungseigentümer einen Baumangel ohne Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses (auf eigene Kosten) behoben, und verlangt ein anderer Wohnungseigentümer die Beseitigung dieser Baumaßnahme, so ist den Beteiligten Gelegenheit zu geben, einen Mehrheitsbeschluß über die Konzeption der Behebung des Baumangels herbeizuführen. Denn erst wenn die Wohnungseigentümer eine andere Lösung beschließen, kann über den Beseitigungsanspruch endgültig entschieden werden.
2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Anbringung von Parabolspiegeln genehmigt, erlaubt es der sich aus § 14 Nr. 1 WEG ergebende Maßstab, auch den Interessen des Wohnungseigentümers, der einen Parabolspiegel installiert, Rechnung zu tragen.
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