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Urteil Vereinbarung
Schlagworte
Vereinbarung; Mehrheitsbeschluß; Kostenverteilungsschlüssel; Bestandskraft; Änderung
Leitsätze
1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluß der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluß der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.
2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluß geschehen, wenn der erste Beschluß einstimmig gefaßt wurde.
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