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  1. BVerwG 8 B 60.00 - Enteignung eines polnischen Unternehmens; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: Ist ein polnisches Unternehmen durch die Haupttreuhandstelle Ost im Jahr 1939/40 in Polen enteignet worden, so scheiden Restitutionsansprüche nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes sowohl hinsichtlich des seinerzeitigen Barvermögens als auch hinsichtlich des bei der nachfolgenden Veräußerung des enteigneten Unternehmens im Jahr 1942 erzielten Kaufpreises aus.
    BVerwG
    23.08.2000
  2. BVerwG 8 B 179.00 - Einigungsvertrag; Regelungsbefugnis; Ostsektor von Berlin; Verteidigungsgrundstück; Mauergrundstück
    Leitsatz: Die Vertragsparteien des Einigungsvertrages waren befugt, in die Regelungen über die Wirksamkeit von behördlichen Maßnahmen in der DDR Verwaltungsakte im Bereich des Ostsektors von Berlin einzubeziehen, auch soweit diese gegen den besatzungsrechtlichen Status Berlins verstoßen haben sollten (wie Beschluß vom 23. Januar 1996 - BVerwG 7 B 4.96 - Buchholz 111 Art. 41 EV Nr. 2 = ZOV 1996, 140).
    BVerwG
    22.08.2000
  3. BVerwG 8 B 178.00 - Treuhandverhältnis; Verfügungsberechtigter; Erlösauskehr
    Leitsatz: Im Falle eines Treuhandverhältnisses ist nicht der Treuhandgeber, sondern nur der Treuhänder Verfügungsberechtigter im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG. Soweit es neben dem Eigentümer einen weiteren Verfügungsberechtigten gibt, richtet sich der Anspruch auf Erlösauskehr (§ 16 Abs. 1 InVorG) gegen den Verfügungsberechtigten, der tatsächlich den Vermögenswert veräußert hat.
    BVerwG
    21.08.2000
  4. BVerwG 8 B 146.00 - Rechtsmittel; Beschwer; Beigeladener
    Leitsatz: Das Rechtsmittel des Kl. gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts, mit dem aufgrund eines Antrages des Beigeladenen ein dem Kl. günstiger Bescheid aufgehoben worden ist, setzt voraus, daß die Aufhebung den Kläger möglicherweise in seinen Rechten verletzt und ihn deshalb materiell beschwert.
    BVerwG
    21.08.2000
  5. BVerwG 8 B 117.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Baulandenteignung
    Leitsatz: 1. Eine diskriminierend geringe Entschädigung schlägt auch dann auf den Eigentumsentzug durch, wenn sie dazu diente, die Entschädigung möglichst gering zu halten und dadurch erst die Enteignung zu ermöglichen. 2. Ob der Entschädigungsregelung diskrimienierende Wirkung zukommt, hängt von den Umständen ab, unter denen die Regelung getroffen wurde oder unter denen sie praktische Anwendung gefunden hat. 3. Eine Anweisung an die staatlichen Verwalter, auf Rechtsmittel gegen Enteignungsbeschlüsse nach dem Baulandgesetz generell zu verzichten, stellt nicht ohne weiteres eine unlautere, den Enteignungserfolg gezielt beeinflussende Machenschaft dar.
    BVerwG
    17.08.2000
  6. BVerwG 3 B 103.00 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Globalentschädigung; zwischenstaatliche Vereinbarung; Österreich-Vertrag
    Leitsatz: Zum Wirkungsumfang des Vertrages "Republik Österreich/DDR vom 21. August 1987".
    BVerwG
    16.08.2000
  7. BVerwG 8 B 40.00 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; nicht kostendeckende Pachtzahlungen; unbebautes Buchgrundstück; Überschuldung; grenzlagebedingte Schäden
    Leitsatz: 1. Nicht kostendeckende Pachtzahlungen (für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter, unbebauter Grundstücke) fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 VermG. 2. Auch grenzlagebedingte Schäden können in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 VermG nicht einbezogen werden.
    BVerwG
    16.08.2000
  8. BVerwG 8 B 72.00 - Rechtskraftwirkung; Rückübertragung; Zulässigkeit; Gesamtrechtsnachfolge; Streitgegenstand, Rechtsfolge
    Leitsatz: Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem eine Klage auf Rückübertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes abgewiesen wurde, weil der Kl. den Rückübertragungsanspruch nicht wirksam rechtsgeschäftlich erworben habe, steht der Zulässigkeit einer erneuten Klage nicht entgegen, die darauf gestützt wird, daß der Rückübertragungsanspruch nunmehr im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kl. übergegangen sei.
    BVerwG
    09.08.2000
  9. BVerwG 7 B 38.00 - Rechtliches Gehör; Tatsachenvortrag; Instandsetzungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Restitution
    Leitsatz: Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Urteilsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war.
    BVerwG
    04.08.2000
  10. BVerwG 3 C 21.00 - Verwaltungsaufgabe; Eigentumsübergang; Reichsbahnsondervermögen; Verwaltungsnutzung; Teilfläche; Buchgrundstück; Verwaltungsträger; Kommune; Bahnhofsvorplatz; Straßenverkehr; Straßenkörper; Straßenbahnhaltestelle; Verkehrsinsel; Zuordnung; Funktionalprinzip; Vorrangnutzung
    Leitsatz: 1. Die Nutzung eines früher volkseigenen Grundstücks für Verwaltungsaufgaben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV) führte auch dann zum Eigentumsübergang auf den zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung, wenn es zuvor zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 EV) gehörte. Beschränkte sich die Verwaltungsnutzung auf die Teilfläche eines Buchgrundstücks, so kann der Verwaltungsträger die Abtrennung jedenfalls dann verlangen, wenn er die Teilfläche ausschließlich genutzt hat und deren Verselbständigung keine gravierenden Probleme aufwirft. 2. Einer Kommune stehen solche Teile eines Bahnhofsvorplatzes als Verwaltungsvermögen zu, die für Zwecke des öffentlichen Straßenverkehrs genutzt wurden (wie Straßenkörper, Straßenbahnhaltestelle, Verkehrsinsel u. ä.).
    BVerwG
    03.08.2000