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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 772)
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64 T 32/00 - Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sozialamt aus MietgarantieLeitsatz: Für einen Zahlungsanspruch, den ein Vermieter aus der an ihn gerichteten Erklärung eines Sozialhilfeträgers ableitet, die Kosten der Unterkunft für einen sozialhilfebedürftigen Mieter zu übernehmen, ist in der Regel der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben.LG Berlin04.07.2000
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2-11 S 345/99 - Schadstoffbelastung; Mietminderung; Minderung; Parkett; Kleber; Darlegungslast; BeweislastLeitsatz: Die zu einer Mietminderung führende behauptete Schadstoffbelastung der Mietwohnung muß durch entsprechende Richtwerte für die konkreten Schadstoffe belegt werden.LG Frankfurt a. M.04.07.2000
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2-11 S 501/99 - Mietminderung; Minderung; Gesundheitsgefährdung; Schadstoffbelastung; widersprüchliches VerhaltenLeitsatz: Mieter, die trotz nach ihrer Behauptung erheblicher Belastung der Wohnung mit krebserregenden Stoffen in dieser verbleiben, verhalten sich widersprüchlich und sind mit einer Minderung ausgeschlossen.LG Frankfurt a. M.04.07.2000
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307 S 17/00 - Beweislast bei Ungezieferbefall einer Wohnung; VorratsschädlingeLeitsatz: 1. In einem Wohnraummietvertrag ist die Klausel, daß die Ungezieferbekämpfung innerhalb der Wohnung Sache des Mieters ist, gem. § 9 AGBG unwirksam. 2. Bei Ungezieferbefall mit Vorratsschädlingen spricht der erste Anschein gegen eine bauseitige Ursache; in diesem Fall müssen die Mieter nachweisen, daß sie den Befall nicht zu vertreten haben.LG Hamburg04.07.2000
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2/17 S 340/99 - Schönheitsreparaturen; Endrenovierung; Formularmietvertrag; Klausel; Schadensersatzanspruch; DifferenzberechnungLeitsatz: 1. Die in einen Formularmietvertrag aufgenommene Überwälzung laufender Schönheitsreparaturen auf den Mieter ist in Kombination mit einer Endrenovierungspflicht unwirksam. 2. Macht der Vermieter Schadensersatz wegen vom Mieter ausgeführter, jedoch nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen geltend, muß er eine Differenzberechnung vorlegen.LG Frankfurt a. M.30.06.2000
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4 S 174/99 - Klausel; Formularmietvertrag; Unübersichtlich; Transparenzgebot; SchönheitsreparaturenLeitsatz: Den Anforderungen an einen Formularmietvertrag nach dem Transparenzgebot, die Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, genügt eine Regelung nicht, wenn die Pflichten des Mieters zu Schönheitsreparaturen an verschiedenen Stellen des Vertragswerks aufgeführt werden und der Umfang der Verpflichtung des Mieters aus der Gesamtregelung nicht mit hinreichender Sicherheit erkennbar ist.LG Mannheim28.06.2000
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316 S 15/00 - Betriebskosten; Wirtschaftlichkeitsgebot; Umlagemaßstab; Aufzugskosten; Wartungskosten; Ersatzteile; Störungsbeseitigung; Vorwegabzug der Grundsteuer; Zuflußprinzip; Abflußprinzip; Hausreinigungskosten; Beweislast für Plausibilitätslücken; Maßfehler; ungewöhnlicher WasserverbrauchLeitsatz: 1. Der Vermieter von Wohnraum muß die Wirtschaftlichkeit des Betriebskostenansatzes darlegen, wenn streitig ist, ob die angefallenen Kosten erforderlich waren (hier: für dreimal wöchentliche Hausreinigung). 2. Bei dem Ansatz von Kosten des Aufzuges ist der Vermieter nicht berechtigt, neben den Wartungskosten die Kosten für die Beseitigung von Störungen und für die Lieferung kleinerer Ersatzteile anzusetzen, denn diese Kosten gehen über diejenigen für bloße Wartung hinaus. 3. Bei gemischt genutzten Grundstücken ist der Vermieter verpflichtet, die auf den gewerblich genutzten Teil entfallende Grundsteuer vorweg abzuziehen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. 4. Eine Formularklausel, nach der der auf den Mieter von Wohnraum entfallende Betriebskostenanteil nach dem Verhältnis der Wohnfläche seiner Wohnung zur Summe der Flächen aller Wohnungen und Büros zu berechnen ist, verstößt gegen § 9 AGBG, denn sie kann dazu führen, daß der Mieter von Wohnraum unbillig mit Kosten belastet wird, die durch die gewerbliche Nutzung des Grundstücks veranlaßt werden. 5. Die zeitliche Abgrenzung der Betriebskosten richtet sich bei der Wohnraummiete grundsätzlich danach, zu welchem Zeitpunkt die in Rechnung gestellte Leistung erbracht worden ist (Leistungsprinzip), und nicht danach, zu welchem Zeitpunkt der Vermieter die Kosten hierfür aufgewendet hat (Abflußprinzip).LG Hamburg27.06.2000
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65 S 504/99 - Qualitätsanforderungen an Schönheitsreparaturen des Mieters; Lackläufer; Tropfenbildung; ungleichmäßiger FarbauftragLeitsatz: Der Mieter schuldet zwar nicht unbedingt Schönheitsreparaturen nach einem DIN Maßstab; ungleichmäßigen und scheckigen Farbauftrag mit Lackläufern, Tropfenbildung sowie Schmutzpartikel und Tapeten mit Hohlstellen muß der Vermieter jedoch nicht hinnehmen.LG Berlin23.06.2000
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63 S 331/99 - Mehrmalige vorbehaltlose Zahlung als Zustimmung; Zwangsverwalter schuldet nicht Zahlung von vor seiner Bestellung entstandenen BetriebskostenguthabenLeitsatz: Der Mieter kann gegenüber dem Zwangsverwalter nicht mit Forderungen aufrechnen, die Abrechnungszeiträume betreffen, die vor der Anordnung der Zwangsverwaltung bereits abgelaufen sind.LG Berlin20.06.2000
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61 S 387/99 - WohnlaubenentgeltLeitsatz: 1. Der Anspruch auf Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG entsteht nicht erst durch eine förmliche Erklärung (Geltendmachung) gegenüber dem Kleingartenpächter. Der Verpächter kann das Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG grundsätzlich auch rückwirkend geltend machen. 2. Der Anspruch auf Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Pächter das Sachenrechtsbereinigungsverfahren betreibt. 3. Zur Feststellung der Merkmale einer Kleingartenanlage zum Zeitpunkt des Beitritts am 3. Oktober 1990 (hier: Kleingartenanlage "Rennbahn" [Anschluß an BGH-Urteil v. 16. Dezember 1999 - III ZR 89/99]).LG Berlin19.06.2000