Urteil Wohnlaubenentgelt
Schlagworte
Wohnlaubenentgelt
Leitsätze
1. Der Anspruch auf Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG entsteht nicht erst durch eine förmliche Erklärung (Geltendmachung) gegenüber dem Kleingartenpächter.
Der Verpächter kann das Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG grundsätzlich auch rückwirkend geltend machen.
2. Der Anspruch auf Wohnlaubenentgelt gemäß § 20 a Nr. 8 BKleingG ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Pächter das Sachenrechtsbereinigungsverfahren betreibt.
3. Zur Feststellung der Merkmale einer Kleingartenanlage zum Zeitpunkt des Beitritts am 3. Oktober 1990 (hier: Kleingartenanlage "Rennbahn" [Anschluß an BGH-Urteil v. 16. Dezember 1999 - III ZR 89/99]).
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