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Urteil Beweislast bei Ungezieferbefall einer Wohnung
Schlagworte
Beweislast bei Ungezieferbefall einer Wohnung; Vorratsschädlinge
Leitsätze
1. In einem Wohnraummietvertrag ist die Klausel, daß die Ungezieferbekämpfung innerhalb der Wohnung Sache des Mieters ist, gem. § 9 AGBG unwirksam.
2. Bei Ungezieferbefall mit Vorratsschädlingen spricht der erste Anschein gegen eine bauseitige Ursache; in diesem Fall müssen die Mieter nachweisen, daß sie den Befall nicht zu vertreten haben.
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