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24 W 6514/99 - Anmahnung von Instandsetzungsmaßnahmen bei streitiger Kompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft; BalkonschädenLeitsatz: Fordert ein Eigentümerbeschluß einzelne Wohnungseigentümer zur fachkundigen Feststellung von Balkonschäden und zur Schadensbeseitigung auf, ist aber strittig, inwieweit nach der Gemeinschaftsordnung die dem einzelnen Wohnungseigentümer übertragene Instandsetzungspflicht geht, ist damit nicht die Instandsetzungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers statuiert. Dieser ist nur mit der Herbeiführung der fachkundigen Feststellung der zu beseitigenden Balkonschäden in Verzug gesetzt. Verweigert sich der einzelne Wohnungseigentümer der Schadensfeststellung, ist diese zunächst Verwaltungsangelegenheit. Erst nach Feststellung, ob die Mängelbeseitigung gemäß der Gemeinschaftsordnung auf den einzelnen Wohnungseigentümer überbürdet ist, kann von diesem die Mängelbeseitigung und auch die Übernahme der Kosten der Schadensfeststellung verlangt werden.KG15.11.2000
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11 U 245/99 - Maklerprovision; Verwalter; Wohnungseigentumsanlage; Zustimmung; MaklervertragLeitsatz: Der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann eine Maklerprovision nicht von dem Käufer der zur Wohnanlage gehörigen Wohnung verlangen, wenn der Verkauf seiner Zustimmung als Verwalter bedarf, oder wenn der Käufer vom Verwalter veranlaßt wird anzunehmen, der Verkauf an ihn oder Dritte bedürfe der Zustimmung des Verwalters.OLG Celle09.11.2000
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8 U 4206/99 - Ausschluß der Mietminderung bei Gewerbemiete; unangemessene Benachteiligung des Mieters; MietmängelLeitsatz: In der Gewerbemiete kann ein Minderungsrecht abbedungen werden. Das darf allerdings nicht zum vollständigen Ausschluß dieses Rechtes führen (keine unangemessene Einschränkung des Grundsatzes der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung).KG02.11.2000
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3 Wx 276/00 - Abwasserhebeanlage; Sondereigentum; Falleitung; Gemeinschaftseigentum; Abwasser; HebeanlageLeitsatz: Eine Abwasserhebeanlage, die sich im gemeinschaftseigenen Heizungskeller befindet, aber lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gem. § 5 Abs. 1 WEG zu den Sondereigentumsräumen, deren Abwässer sie entsorgt, und ist damit Gegenstand des Sondereigentums.OLG Düsseldorf30.10.2000
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20 U 946/00 - Begriff des Kleingartens; Kleingartennutzungsverhältnisse im Beitrittsgebiet; gemeinschaftliche EinrichtungenLeitsatz: Das zentrale Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, also die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen; kennzeichnend für diese Nutzungsart ist die Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse. Dabei müssen mehrere Gärten zusammengefaßt und gemeinschaftliche Einrichtungen (Wege, Spielflächen, Vereinshäuser etc.) vorhanden sein. Es ist auf den Charakter der gesamten Anlage, nicht einzelner Parzellen abzustellen.KG26.10.2000
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19 U 8095/99 - Aufbaugrundstück; Übergang in VolkseigentumLeitsatz: 1. Das Eigentum an einem Grundstück konnte nach § 16 Abs. 2 EntschädigungsG/DDR auch dann kraft Gesetzes in Volkseigentum übergehen, wenn für das Grundstück - ohne förmliche Entziehung des Eigentums - eine "Inanspruchnahme" nach § 14 AufbauG bzw. § 9 AufbauVO ausgesprochen wurde. 2. Art. 237 § 2 EGBGB ist nicht (entsprechend) auf den Fall anwendbar, daß die Grundbuchumschreibung zugunsten des "Eigentum des Volkes" unterblieben ist.KG26.10.2000
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23 U 1660/00 - Sachmangel; Mietminderung; Minderung; Kundenströme; Mangel; Umwelteinfluß; Einkaufszentrum; Umbauarbeiten; Kundenverhalten, Wegfall der GeschäftsgrundlageLeitsatz: 1. Nimmt der Vermieter in dem Einkaufszentrum, in welchem sich die Mieträume befinden, Umbauarbeiten vor, die zu einer Änderung des Kundenverhaltens führen (hier: die Kunden passieren den vermieteten Laden im Anschluß an den Einkauf im Supermarkt mit gefülltem Einkaufswagen), steht dem Mieter ein Recht zur Mietminderung nach § 537 BGB nicht zu. 2. Eine allgemeine Aufklärungspflicht des Vermieters hinsichtlich geplanter Umbaumaßnahmen besteht nicht. Hinweispflichtig ist er dem Mieter bei Abschluß des Mietvertrags nur, wenn ihm bekannt ist, daß die bevorstehenden Umbauten wegen der Lage des gemieteten Ladens für den Mieter nachteilige Auswirkungen (etwa wegen einer Änderung der Kundenströme) haben können.OLG Dresden24.10.2000
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3 Wx 283/00 - Erwerber; Haftung; Zwangsversteigerung; Fehlbeträge; Jahresabrechnung; Wohnungseigentum; Entlastung des Verwalters; Abrechnungsspitzen; EigentumswechselLeitsatz: 1. Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet aus nach seinem Eintritt genehmigten Jahresabrechnungen nicht für Fehlbeträge, soweit diese auf rückständigen Beitragszahlungen des Rechtsvorgängers beruhen. 2. Ein Eigentümerbeschluß über die Genehmigung ursprünglich beanstandungsfreier Jahresabrechnungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er mit Blick auf den Eigentümerwechsel von dem Verwalter auf "Abrechnungsspitzen" geprüfte und ggf. im Sinne einer Differenzierung nach Beitragsrückständen und dieselben übersteigenden Nachforderungsbeträgen aktualisierte Jahresabrechnungen nicht zum Gegenstand hat. 3. Vor einer Klärung des Erfordernisses einer Aufschlüsselung der Abrechnungsfehlbeträge im vorgenannten Sinne, die erst einen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluß über die Genehmigung der Jahresabrechnungen aus den Abrechnungsperioden vor dem Eigentumswechsel ermöglicht, ist dem Verwalter Entlastung für seine Geschäftsführung in diesen Zeiträumen nicht zu erteilen.OLG Düsseldorf20.10.2000
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10 U 227/99 - Schriftform; fehlende Unterzeichnung; Eigentümerstellung des Vermieters; Entziehung; Gefälligkeit; fristlose Kündigung; Entzug von Gewerbefläche; AufklärungspflichtLeitsatz: 1. Für das Schriftformerfordernis reicht es aus, wenn nur eines von mehreren Vertragsexemplaren im Zeitpunkt der Unterzeichnung den an die Einhaltung der Schriftform zu stellenden Anforderungen genügt. 2. Eine zur fristlosen Kündigung berechtigende Verletzung einer Aufklärungspflicht seitens des (Unter-) Vermieters setzt voraus, daß seine Nichteigentümerschaft einen Umstand darstellt, der nur ihm bekannt ist, und von dem er weiß oder zumindest wissen muß, daß die Entscheidung seines Verhandlungspartners zum Vertragsschluß von der Kenntnis dieses Umstands beeinflußt wird. 3. Der Entzug von Gewerbeflächen, die gefälligkeitshalber zur Nutzung überlassen wurden, jedoch nicht Gegenstand des Mietvertrages sind, rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter.OLG Düsseldorf19.10.2000
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8 RE-Miet 7674/00 - Schönheitsreparaturenklausel in DDR- Altverträgen; Substanzmängel durch Untätigkeit des Mieters; erhöhter RenovierungsaufwandLeitsatz: Die Klausel "Für die malermäßige Instandhaltung während der Dauer des Mietverhältnisses ist der Mieter verantwortlich." in einem zum Zeitpunkt der Geltung des ZGB geschlossenen Mietvertrag über eine im ehemaligen Ost-Berlin gelegene Wohnung verpflichtet den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. Hat der Mieter während der Mietzeit keine oder nur unzureichende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, so ist er bei Beendigung des Mietverhältnisses zum Schadensersatz nur insoweit verpflichtet, als hierdurch Mängel an der Substanz des Wohnraums verursacht worden sind oder ein erhöhter Aufwand an Arbeit, Anstrich und Kosten wegen übermäßiger Abnutzung bei der Renovierung erforderlich werden, wobei sich der Ersatzanspruch des Vermieters nur auf die insoweit notwendigen Mehrkosten erstreckt.KG16.10.2000