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Urteil Maklerprovision
Schlagworte
Maklerprovision; Verwalter; Wohnungseigentumsanlage; Zustimmung; Maklervertrag
Leitsatz
Der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann eine Maklerprovision nicht von dem Käufer der zur Wohnanlage gehörigen Wohnung verlangen, wenn der Verkauf seiner Zustimmung als Verwalter bedarf, oder wenn der Käufer vom Verwalter veranlaßt wird anzunehmen, der Verkauf an ihn oder Dritte bedürfe der Zustimmung des Verwalters.
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