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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 772)

  1. VG 29 A 350.95 - Ablösebeträge für Grundpfandrechte; Investitionen; Aufbauhypothek; Sicherungsgrundpfandrecht
    Leitsatz: Zur Verfassungsgemäßheit der Ablösebeträge nach § 18 Abs. 2 Satz 2 VermG, insbesondere bei besonders umfangreichen Investitionen.
    VG Berlin
    13.04.2000
  2. VG 35 A 570.99 - Gaststättenkonzession; Widerruf, Rücknahme der Betriebserlaubnis; Zuverlässigkeit; Vorschubleisten; Unsittlichkeit; Prostitution
    Leitsatz: 1. Das Gaststättengesetz ist gewerbliches Ordnungsrecht. Es soll das Zusammenleben der Menschen ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann. Es geht jedoch nicht darum, den Menschen ein Mindestmaß an Sittlichkeit vorzuschreiben (in Anlehnung an BVerwGE 49, 160). 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw. "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. 5. Offengelassen: Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG für das Betreiben eines Bordells mit Anbahnungsgaststätte.
    VG Berlin
    01.12.2000
  3. VG 16 A 49.95 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Machtmissbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Vorratsenteignung; Erlösauskehr
    Leitsatz: 1. Die Prüfung des Rückübertragungsausschlußgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muß sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten. 2. Eine machtmißbräuchliche Vorratsenteignung ist gegeben, wenn im Enteignungszeitpunkt keine konkrete Bebauungsabsicht bestand oder sie nicht zu ermitteln ist.
    VG Berlin
    06.12.2000
  4. 3 M 95/99 - Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes; Erstattungsleistung; Anrechnung der an Restitutionsberechtigten geleisteten DDR-Entschädigung; Leistungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug; Zinsen auf sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung
    Leitsatz: 1. Die Rücknahme eines teilweise begünstigenden Verwaltungsaktes über die Höhe einer Erstattungsleistung nach § 2 Abs. 4 VwRehaG ist auch dann nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, wenn sie die Grundlage eines Leistungsbescheides nach § 33 a Abs. 1 Satz 2 VermG darstellt. 2. Zinsen auf eine sukzessiv ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen nicht der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VerwRehaG.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    17.04.2000
  5. 3 L 107/99 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Mitteilung durch LAROV; Bekanntgabe; Verwirkung des Widerspruchsrecht durch Restitutionsanmelder
    Leitsatz: 1. Die Mitteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung durch das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen steht der Bekanntgabe durch die zuständigen Behörden nicht gleich. 2. Das Widerspruchsrecht gegen eine Grundstücksverkehrsgenehmigung verwirkt der Restitutionsanmelder nicht, wenn der Restitutionsbescheid die Grundstücksverkehrsgenehmigung der Sache nach für unbeachtlich erklärt und das Vermögensamt einen Widerspruch gegen die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erwirkt.
    OVG Mecklenburg-Vorpommern
    13.04.2000
  6. 4 B 156/99 - Entschädigungsfond; Verwaltungsvermögen; Abführbetrag; Bemessungsgrundlage; Umrechnung des Einheitswerts
    Leitsatz: 1. Für die Bemessung des Abführbetrages ist der vor der Schädigung zuletzt festgestellte Einheitswert maßgeblich. 2. Der ermittelte RM-Wert für den Einheitswert wird nicht im Verhältnis 10:1 umgerechnet, sondern stellt für sich die Berechnungsgrundlage dar.
    OVG Brdbg
    20.03.2000
  7. OVG 2 A 5.95 - Normenkontrollverfahren; städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Berlin-Rummelsburger Bucht; erhöhter Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten; Prognosen; Brachflächen; Erforderlichkeit der Maßnahme; Subsidiarität; zügige Durchführung; Finanzierung; Abwägungsgebot; nachträgliche Änderungen
    Leitsatz: 1. Im Normenkontrollverfahren gegen eine Entwicklungsverordnung kommt es für deren Wirksamkeit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt ihres Erlasses an. 2. Der Anfang der 90er Jahre mit den strukturellen Veränderungen im Land Berlin (Wiedervereinigung, Hauptstadtfunktion, Regierungsumzug) zu erwartende erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erforderte eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auch an dem verkehrsgünstig und am Wasser gelegenen, ehemals überwiegend industriell und gewerblich genutzten, nunmehr teilweise brachliegenden und untergenutzten Bereich um die Rummelsburger Bucht. 3. Für die hinsichtlich des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten anzustellenden Prognosen durften die Erhebungen und Feststellungen in dem parallel laufenden Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das vereinigte Berlin zugrunde gelegt werden. 4. Sind der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten und auch die Frage der zügigen Durchführung, insbesondere der Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme im Zeitpunkt der Festsetzung mit sachgerechten Feststellungen und Erwägungen bejaht worden, dann wird die Entwicklungsverordnung nicht deshalb unwirksam, weil sich nachträglich die Situation auf dem Wohn- und Arbeitsmarkt ändert oder die Weiterfinanzierung nicht mehr hinreichend gewährleistet ist. 5. Kann die Entwicklungsmaßnahme nicht mehr zügig oder gar nicht mehr weitergeführt werden, dann wird die Frage der Aufhebung der Entwicklungsverordnung (§ 169 Abs. 1 Nr. 8, § 162 BauGB) zu prüfen sein; unter diesen Umständen kann in besonderen Einzelfällen im Hinblick auf Artikel 14 Abs. 1 GG auch die (erleichterte) Erteilung von Genehmigungen nach § 169 Abs. 1 Nr. 3, §§ 144, 145 BauGB in Betracht kommen.
    OVG Berlin
    13.07.2000
  8. OVG 2 L 21.00 - Gemeinde; Stromvergleich; Kapitalanteile; Beteiligungsverhältnis; Verwaltungsrechtsweg; Auskunftsbegehren; Vermögenszuordnung; Kaufvertrag; Rechtsweg
    Leitsatz: 1. Macht eine Gemeinde aufgrund des vor dem BVerfG in dem insbesondere gegen § 4 Abs. 2 Satz 2 KVG gerichteten Verfassungsbeschwerdeverfahren geschlossenen Stromvergleich einen Anspruch auf Übertragung von (weiteren) Kapitalanteilen geltend, dann ist dafür der Verwaltungsrechtsweg gegeben; Entsprechendes gilt für ein Auskunftsbegehren zur Vorbereitung dieses Anspruchs. 2. Darauf, daß zur Erfüllung des aus diesem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis hergeleiteten Anspruchs auf Vermögenszuordnung ein zivilrechtlicher Kaufvertrag abzuschließen ist, kommt es für die Frage des Rechtsweges nicht an.
    OVG Berlin
    12.12.2000
  9. OVG 2 S 2.00 - Bauplanungsrecht; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Genehmigungserfordernis; Büronutzung eines Wohngebäudes; Rechtsanwalts- und Notarpraxis in ehemaliger Stadtvilla; Duldung ungenehmigter Nutzung; vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; negative Vorbildwirkung
    Leitsatz: 1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauaufsichtlichen Nutzungsuntersagung wegen der negativen Vorbildwirkung einer formell und materiell illegalen baulichen Nutzung setzt voraus, daß der baurechtswidrige Zustand für Außenstehende aufgrund objektiver Merkmale erkennbar ist und deshalb zur Nachahmung Veranlassung geben könnte. 2. Zur Frage der Zulässigkeit der Nutzung aller Räume eines Einfamilienhauses für eine Rechtsanwaltskanzlei und Notarpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Planungsrechts, das eine dem § 13 BauNVO entsprechende Regelung für freiberuflliche Tätigkeiten nicht kennt.
    OVG Berlin
    15.03.2000
  10. OVG 2 S 5.00 - Wasserrecht; Kleinkläranlage; Genehmigung nach DDR-Wassergesetz; Aufhebung durch Gesetz; vorläufiger Rechtsschutz; Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen; Abwägung der Interessen und Folgen
    Leitsatz: Zur Interessen- und Folgenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist (hier: Weiterbetrieb einer von der DDR genehmigten Kleinkläranlage).
    OVG Berlin
    25.08.2000