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  1. VG 25 A 141.95 - faktische staatliche Verwaltung; Ablösebetrag für Grundpfandrechte; Teilungsunrecht
    Leitsatz: Kriterium für das Vorliegen einer "staatlichen Verwaltung" ist, daß die Verwaltung staatlicherseits angeordnet wurde, nicht etwa, daß sie durch eine staatliche Stelle - wie einen VEB Kommunale Wohnungsverwaltung - ausgeübt wurde ("faktische" staatliche Verwaltung).
    VG Berlin
    18.07.2000
  2. VG 22 A 339.97 - Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unredlichkeit; Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen
    Leitsatz: Ein schwerwiegender Verstoß gegen Wohnraumlenkungsbestimmungen bei der Vergabe eines Wohngrundstückes schafft Unredlichkeit des Erwerbers.
    VG Berlin
    23.11.2000
  3. VG 22 A 1.96 - besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Deutsche Treuhand; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Enteignungen nach der Berliner "Liste 3" sind besatzungshoheitlich und restitutionsausschließend, wenn der Vermögenswert bis 9. Februar 1949 beschlagnahmt war und die Beschlagnahme nicht gegen ein im Einzelfall von den Sowjets angeordnetes Enteignungsverbot verstieß oder die Beschlagnahme aufgehoben war. 2. Die Behauptung der Deutschen Treuhandverwaltung (DTV), der Vermögenswert sei nach Befehl Nr. 124 beschlagnahmt, genügt für die sachliche und gegenständliche Vorformung der Enteignung. Es ist nicht erforderlich, daß die gesetzlichen Vorgaben für die Beschlagnahme, insbesondere die Einzelerfassung der Vermögenswerte in Formblättern und Gesamtverzeichnissen eingehalten worden sind. 3. Für die (behauptete) Beschlagnahme genügt es, daß der Vermögenswert so behandelt wurde, als ob die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt gewesen sind, selbst wenn deren Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
    VG Berlin
    06.01.2000
  4. VG 16 A 396.97 - Originale Fenster als wesentliche Elemente von Baudenkmalen; illegaler Fenstereinbau; Gartenstadt Staaken; Sprossenfenster; schleichende Veränderungen an Denkmalensemble
    Leitsatz: Originale Fenster gehören zum wesentlichen Bestand eines jeden Baudenkmales und tragen wesentlich zu seinem Zeugniswert bei. Soweit ihr baulicher Zustand Mängel aufweist, sind diese zu reparieren. Nur wenn der schlechte Bauzustand eine Erhaltung nicht mehr zuläßt, ist der Austausch gegen in Material, Gestaltung und Funktion gleiche Ersatzfenster zulässig.
    VG Berlin
    18.04.2000
  5. VG 19 A 18.00 - Mietobergrenzen; unzulässige Mietsenkungsanordnung im Sanierungsgebiet
    Leitsatz: 1. Die Festsetzung von Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet und eine daraus abgeleitete Mietsenkungsanordnung im Einzelfall ist allenfalls als Auflage zu einer Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch zulässig. 2. Für Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes ist jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutzverfahren davon auszugehen, daß der Eigentümer einen Anspruch auf eine auflagenfreie Genehmigung hat. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    11.02.2000
  6. VG 19 A 345.99 - Baurecht; Berlin-Mitte; sanierungsrechtliche Auflage; Mietobergrenzen; Bestimmtheit der Auflage; Sanierungsgebiet
    Leitsatz: 1. Eine zeitlich und sachlich unbestimmte sanierungsrechtliche Auflage zur Einhaltung von Mietobergrenzen ist nicht vollstreckungsfähig. 2. Ein Mietsenkungsverlangen ist kein taugliches Zwangsmittel, um den Zweck der Auflage zu erreichen. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    28.07.2000
  7. VG 19 A 5.00 - Werbeplakat; Beseitigungsverfügung; Befreiung; Verunstaltung; denkmalrechtlicher Umgebungsschutz
    Leitsatz: 1. § 7 Abs. 2 AGBauGB i. d. F. vom 10. Oktober 1999 (GVBl. S. 554) ist auch auf Gestaltungsregelungen anwendbar, die vor dieser Neuregelung nach § 7 AGBauGB a. F. erlassen wurden. 2. Das EXPO-Plakat auf dem Pariser Platz ist nach der Bauordnung Berlin genehmigungsfrei und verletzt weder den bauordnungsrechtlichen noch den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz; ein etwaiger Verstoß gegen den Bebauungsplan kann durch eine Befreiung behoben werden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    VG Berlin
    17.02.2000
  8. 23 A 306.96 - Ausgleichszahlung für Zweckentfremdung bei Mischfinanzierung
    Leitsatz: 1. Ein Wohnhaus gilt insgesamt als öffentlich geförderte Wohnung nach dem Wohnungsbindungsgesetz, auch wenn es teils öffentlich gefördert, teils privatfinanziert ist ("Mischfinanzierung"). 2. Die Festsetzung einer Ausgleichszahlung für eine Zweckentfremdung ist ermessenswidrig, wenn die als förderungsfähig anerkannte Wohnfläche weiterhin ausschließlich als Wohnraum genutzt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    22.02.2000
  9. 29 A 200.99 - Restitutionsausschluss; russische Rehabilitierung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage
    Leitsatz: Zur Abgrenzung von Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und vermögensrechtlichen Ansprüchen, die sich infolge russischer Rehabilitierungsentscheidungen nach § 1 Abs. 7 VermG ergeben können (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999, ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470 und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659, vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120).
    VG Berlin
    17.02.2000
  10. VG 29 A 312.99 - Bruchteilseigentum; Bruchteilsrestitution; Bergmannssiedlung; Globalanmeldung; Quorum
    Leitsatz: Der Antrag auf Einräumung von Bruchteilseigentum nach § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG wird nicht bereits dadurch offensichtlich unbegründet, daß der Verfügungsberechtigte beantragt, ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 7 VermG die Abfindung mit dem anteiligen Verkehrswert zu gestatten.
    VG Berlin
    30.11.2000