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Urteil Restitutionsausschluss
Schlagworte
Restitutionsausschluss; russische Rehabilitierung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage
Leitsatz
Zur Abgrenzung von Restitutionsausschluß nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG und vermögensrechtlichen Ansprüchen, die sich infolge russischer Rehabilitierungsentscheidungen nach § 1 Abs. 7 VermG ergeben können (im Anschluß an BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1999, ZOV 1999, 237 = VIZ 1999, 470 und ZOV 1999, 239 = VIZ 1999, 659, vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 28. Oktober 1999, VIZ 2000, 120).
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