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VIII ZR 134/05 - Altkündigungsfristen; Verweis auf "zur Zeit" geltende gesetzliche Kündigungsfristen; FormularklauselLeitsatz: Eine vertragliche Vereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB (a. F.) über die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 565 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB a. F.) liegt nicht vor, wenn eine Formularklausel, die in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Wohnraummietvertrag enthalten ist, auf die "gesetzlichen Kündigungsfristen" und auf eine formularmäßige Fußnote verweist, in der den dort aufgeführten Kündigungsfristen der Zusatz vorangestellt ist: "Die gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen für Wohnraum betragen z. Zt.:".BGH15.03.2006
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VIII ZR 153/05 - Voller Wärmepreis bei Wärmecontracting nur aufgrund mietrechtlicher Vereinbarung; Übertragung der Beheizung auf DritteLeitsatz: Will der Vermieter von Wohnraum während eines laufenden Mietverhältnisses den Betrieb einer vorhandenen Heizungsanlage auf einen Dritten übertragen (Wärmecontracting), bedarf es hierfür einer Zustimmung des Mieters, wenn eine ausdrückliche Regelung darüber im Mietvertrag fehlt und dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen. (Leitsatz der Redaktion)BGH15.03.2006
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VIII ZR 74/05 - Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage; Mangel; Mietminderung; Elektrosmog; HerzschrittmacherLeitsatz: 1. Hält eine Mobilfunksendeanlage die in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder ein, so steht dem Mieter von Wohnraum gegen den Vermieter kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs der Anlage zu. 2. Für subjektive Befürchtungen oder Beeinträchtigungen des Mieters ist kein Raum. Es kommt nur auf das Einhalten der wissenschaftlich-technischen Grenzwerte an. (Leitsätze der Redaktion)BGH15.03.2006
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V ZR 45/05 - Veräußerung von Hofvermögen, Tilgung von HofverbindlichkeitenLeitsatz: a) Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung von Hofverbindlichkeiten erfolgt. b) Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht. (Bestätigung von Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 265/00, NJW 2002, 434)BGH10.03.2006
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III ZR 143/05 - Sachverständigenhaftung; Grundstücksersteigerer; GutachtenLeitsatz: a) Zur Sachverständigenhaftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren. b) Der Ersteigerer als Meistbietender ist "Verfahrensbeteiligter" i. S. d. § 839 a BGB. Die Amtspflichten eines gerichtlichen Gutachters sind zugunsten eines Ersteigerers drittgerichtet. Die Wirkung eines Wertgutachtens erschöpft sich nicht nur in der Wertsetzung, sondern beeinflußt über diese hinaus den weiteren Gang des Zwangsversteigerungsverfahrens bis zur Erteilung des Zuschlags. Zu dem ersatzfähigen Schaden des Ersteigerers gehört jeder durch ein unrichtiges Gutachten und die darauf beruhende gerichtliche Entscheidung adäquat verursachte und in den Schutzbereich der verletzten Sachverständigenpflicht fallende Vermögensschaden. (Leitsatz b) der Redaktion)BGH09.03.2006
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III ZR 151/05 - Maklerprovision; Mietgarantie; WohnungsvermittlungLeitsatz: Eine Provisionszusage des Mieters an den Wohnungsvermittler ist nicht schon deshalb unwirksam, weil dieser gegenüber dem Eigentümer oder Vermieter eine Mietgarantie übernommen hatte.BGH09.03.2006
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III ZR 235/05 - Keine Maklerprovision bei Einschaltung des bisherigen Mieters als VermittlungsgehilfenLeitsatz: Dem Wohnungsvermittler steht ein Anspruch auf Provision auch dann nicht zu, wenn für ihn beim Nachweis oder der Vermittlung des Mietvertrages an den Wohnungssuchenden als Mitarbeiter oder Gehilfe der bisherige Mieter der Wohnung tätig wird, der einen Nachmieter sucht. (Leitsatz der Redaktion)BGH09.03.2006
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V ZB 164/05 - Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Wohnungseigentumssachen, TerminsgebührLeitsatz: In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).BGH09.03.2006
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VII ZR 268/04 - Allgemeine GeschäftsbedingungenLeitsatz: Schließt eine Vertragspartei in der Regel Verträge unter Einbeziehung von bestimmten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, ist sie auch dann Verwenderin, wenn ihr Vertragspartner diese Vertragsbedingungen im Hinblick darauf bereits in sein Angebot aufgenommen und damit formal in den Vertragsabschluss eingeführt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043).BGH09.03.2006
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VIII ZR 78/05 - Betriebskostenabrechnung; kein genereller Vorwegabzug für Gewerbe; kein Mieteranspruch auf Fotokopien oder Abrechnungsbelege; Einsichtsrecht beim VermieterLeitsatz: a) Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten ab, ist - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben - ein Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten für alle oder einzelne Betriebskostenarten jedenfalls dann nicht geboten, wenn diese Kosten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen. b) Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung.BGH08.03.2006