« zurück zur Suche
Urteil Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage
Schlagworte
Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage; Mangel; Mietminderung; Elektrosmog; Herzschrittmacher
Leitsätze
1. Hält eine Mobilfunksendeanlage die in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder ein, so steht dem Mieter von Wohnraum gegen den Vermieter kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs der Anlage zu.
2. Für subjektive Befürchtungen oder Beeinträchtigungen des Mieters ist kein Raum. Es kommt nur auf das Einhalten der wissenschaftlich-technischen Grenzwerte an.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat