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Urteil Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage


Schlagworte

Kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage; Mangel; Mietminderung; Elektrosmog; Herzschrittmacher

Leitsätze

1. Hält eine Mobilfunksendeanlage die in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder ein, so steht dem Mieter von Wohnraum gegen den Vermieter kein Anspruch auf Unterlassung des Betriebs der Anlage zu.

2. Für subjektive Befürchtungen oder Beeinträchtigungen des Mieters ist kein Raum. Es kommt nur auf das Einhalten der wissenschaftlich-technischen Grenzwerte an.

(Leitsätze der Redaktion)

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