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Urteil Veräußerung von Hofvermögen, Tilgung von Hofverbindlichkeiten
Schlagworte
Veräußerung von Hofvermögen, Tilgung von Hofverbindlichkeiten
Leitsätze
a) Die gebotene Reinvestition der Erlöse aus der Veräußerung von Hofvermögen durch den Unternehmensnießbraucher muss zeitnah erfolgen. Dies gilt auch, wenn sie durch Tilgung von Hofverbindlichkeiten erfolgt.
b) Eine Sicherheit kann nicht (mehr) verlangt werden, wenn der Erlös reinvestiert worden ist, unabhängig davon, ob dies zeitnah geschehen ist oder nicht.
(Bestätigung von Senatsurt. v. 2. November 2001, V ZR 265/00, NJW 2002, 434)
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