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Suchergebnis Urteilssuche (721 - 730 von 731)
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III ZR 303/05 - Verwaltungsrecht, Allgemeine Grundsätze (öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis), Anschlussnehmer, gemeindliche AbwasserkanalisationLeitsatz: a) Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend § 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen. b) Zur Haftung der Gemeinde für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflicht bei Bauarbeiten nahe der Abwasserleitung durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer.BGH14.12.2006
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V ZB 17/06 - Befugnisse des Wohnungseigentümers, Funkfeststation auf dem DachLeitsatz: Die Auslegung der in das Grundbuch eingetragenen Befugnis eines Wohnungseigentümers, auf dem Dach des gemeinschaftlichen Gebäudes „eine Funkfeststation" zu betreiben, führt nicht dazu, dass der Betrieb einer Mehrzahl solcher Anlagen gestattet wäre.BGH30.03.2006
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IV ZR 233/05 - Hausratversicherung, Aufhebeln einer Loggiatür, EinbruchdiebstahlLeitsatz: Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.BGH20.12.2006
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III ZR 352/04 - Wirksamkeit einer Veränderungssperre, Nichtigkeit wegen Formfehler, AmtshaftungsanspruchLeitsatz: a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist. b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.BGH30.11.2006
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VIII ZR 398/03 - Sittenwidrigkeit eines Immobilien-Leasingvertrages, kommunale HaushaltsführungLeitsatz: Zur Sittenwidrigkeit eines Immobilien-Leasingvertrages wegen besonders grober Verletzung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit kommunaler Haushaltsführung.BGH25.01.2006
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V ZB 76/06 - Unterwerfung des Schuldners, ZwangsvollstreckungLeitsatz: Hat ein Vertreter die Unterwerfung des Schuldners unter die sofortige Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde erklärt, ist die Zwangsvollstreckung nur zulässig, wenn die Vollmacht des Vertreters oder - bei vollmachtlosem Handeln - die Genehmigung von dessen Erklärungen seitens des Vertretenen durch öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden dem Schuldner zugestellt worden sind oder mit dem Beginn der Vollstreckung zugestellt werden.BGH21.09.2006
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V ZR 51/05 - Wert der Eigennutzung eines Grundstücks, Höhe des Miet-/Pachtzinses, LeistungsaustauschLeitsatz: 1. Der Wert der Eigennutzung eines Grundstücks ist in der Regel nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu bemessen.2. Bei der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes ist die Nutzung des Grundstücks durch den Käufer im Rahmen des Vorteilsausgleichs nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang steht.a) Verlangt der Käufer auch Ersatz seiner Finanzierungskosten bzw. der Kosten für die Unterhaltung des Grundstücks, muss er sich hierauf den nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen. b) Beschränkt der Käufer sich darauf, den Leistungsaustausch rückgängig zu machen und Ersatz der Vertragskosten zu verlangen, ist als Nutzungsvorteil nur die abnutzungsbedingte, zeitanteilig linear zu berechnende, Wertminderung der Immobilie anzurechnen.BGH31.03.2006
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V ZR 239/05 - Augenscheinnahme, Feststellung der BaulandqualitätLeitsatz: Dass zur Feststellung der Baulandqualität eines Grundstücks kein Augenschein eingenommen worden ist, bildet grundsätzlich keinen hinreichenden Grund zur Aufhebung des Urteils und des Verfahrens und Zurückverweisung des Rechtsstreits.BGH22.09.2006
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VII ZR 73/04 - Berufungsinstanz, Kostenvorschuss, KostenerstattungLeitsatz: Passt der im ersten Rechtszug erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seinen Antrag dahin an, dass er statt des ursprünglich geforderten Kostenvorschusses nunmehr Kostenerstattung geltend macht, ist dies jedenfalls dann ohne Anschlussberufung zulässig, sofern der geltend gemachte Anspruch auf Kostenerstattung den im angefochtenen Urteil zuerkannten Betrag nicht übersteigt.BGH12.01.2006
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5 U 136/02 - Mauergrundstück; Anspruchsberechtigung; Grenzstreifen; Sperranlagenausbau; militärisches ÜbungsgeländeLeitsatz: 1. Wegen des Fehlens einer Bestimmung der Größe des Grenzstreifens durch die Minister für nationale Verteidigung gem. § 1 Abs. 2 GrenzVO-DDR 1982 kommt es für den Anwendungsbereich des MauerG darauf an, ob die betroffenen Grundstücke noch in unmittelbarer Nähe zur ehemaligen Grenze liegen und zu dieser einen engen räumlichen und funktionalen Bezug aufweisen. 2. Eine Anspruchsberechtigung nach dem MauerG besteht aber nur dann, wenn darüber hinaus festgestellt werden kann, daß die Überführung der Grundstücke in Volkseigentum dem Zweck der Errichtung oder des Ausbaus von Sperranlagen gedient haben. 3. An einem solchen Zugriff auf das Grundstück zur Errichtung oder zum Ausbau von Sperranlagen fehlt es dann, wenn das betroffene Gelände als militärisches Übungsgelände von der Nationalen Volksarmee seit den 50er Jahren - zunächst nur auf der Grundlage von Pachtverträgen - genutzt wurde und teilweise später in einer Weise abgesichert wurde, die den Grenzübertritt von Soldaten verhindern sollte.BrbgOLG15.06.2006