Urteil Verwaltungsrecht
Schlagworte
Verwaltungsrecht, Allgemeine Grundsätze (öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis), Anschlussnehmer, gemeindliche Abwasserkanalisation
Leitsätze
a) Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend § 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen.
b) Zur Haftung der Gemeinde für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflicht bei Bauarbeiten nahe der Abwasserleitung durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?