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  1. 6 C 105/06 - Wohnwerterhöhende Ausstattung; Kaltwasserzähler; Bad
    Leitsatz: Die Ausstattung eines Bades mit einem geleasten Kaltwasserzähler ist nicht als wohnwerterhöhend anzusehen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    14.06.2006
  2. 6 C 76/06 - Ausschlußfrist für Betriebskostenabrechnung nur bei vereinbarten oder gezahlten Vorschüssen; rechtzeitig zur Post gegebene und verspätet zugegangene Abrechnung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist zur Abrechnung innerhalb der Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechungszeitraums nicht verpflichtet, wenn Betriebskosten weder vereinbart noch gezahlt worden sind. 2. Der Vermieter hat die Überschreitung der Ausschlußfrist nicht zu vertreten, wenn die rechtzeitig zur Post gegebene Betriebskostenabrechnung dem Mieter verspätet zugeht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    13.09.2006
  3. 7 C 403/05 - Müllschlucker; Stillegung einer Müllabwurfanlage; Mülltrennung; Unterlassungsanspruch; Abfalltrennung
    Leitsatz: 1. Ist eine im Hause vorhandene Müllabwurfanlage nicht ausdrücklich in den Mietvertrag einbezogen, sondern nur zur Nutzung überlassen, so besteht grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch des Mieters gegen die Stillegung der Anlage. 2. Vielmehr ist der Vermieter wegen der auch ihn treffenden Verpflichtung zur stofflichen Trennung des Abfalls gem. § 4 KrW/AbfG berechtigt, die Müllabwurfanlage zur Verbesserung des Abfalltrennungsverhaltens der Mieter stillzulegen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    26.04.2006
  4. 11 C 105/06 - Orientierungshilfe Mietspiegel; wohnwertmindernde Merkmale; Größe des Handwaschbeckens
    Leitsatz: Ein Handwaschbecken mit Innenmaßen von 48 cm x 26 cm ist nicht "klein" im Sinne der Orientierungshilfe Berliner Mietspiegel 2005. Ein Waschbecken mit einer Innenbreite von mehr als 40 cm ist ein normales Handwaschbecken. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    13.09.2006
  5. 3 C 141/06 - Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis
    Leitsatz: Der Erwerber eines Grundstücks tritt nicht in Wohnraummietverträge ein, die Nachfolgegesellschaften der staatlichen Wohnungsverwaltung nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im eigenen Namen abgeschlossen haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    20.09.2006
  6. 3 C 466/05 - Keine Minderung bei Erkennbarkeit eines vorhandenen Mietmangels; Nachbargrundstück; Bauarbeiten; Beeinträchtigung
    Leitsatz: Befindet sich das auf dem Nachbargrundstück befindliche Bauwerk bereits bei Mietvertragsschluß in einem erkennbar instandsetzungsbedürftigen Zustand, kann der Mieter bei späteren Bauarbeiten daran die Miete nicht wegen der dadurch eintretenden Beeinträchtigungen mindern. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    11.01.2006
  7. 4 C 205/06 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; ungepflegte und offene Müllstandsfläche; Sondermerkmal "modernes Bad"
    Leitsatz: 1. Für eine gestaltete Müllstandsfläche im Sinne der Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels 2005 reicht es aus, daß die Fläche nicht naturbelassen, sondern zum Zwecke des Abstellens von Müllbehältern verändert wurde. Dies ist bereits bei einer gepflasterten Fläche der Fall. 2. Der neuzeitliche Standard für die Erfüllung des Sondermerkmals "modernes Bad" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2005 bezieht sich lediglich auf die insoweit genannten Ausstattungsmerkmale und nicht auf das Bad insgesamt. Über Putz liegende Heizungsrohre und die Art des Heizkörpers spielen dabei keine Rolle. Ebenso ist kein wandhängendes WC mit in die Wand eingelassenem Spülkasten erforderlich.
    AG Lichtenberg
    14.12.2006
  8. 4 C 334/05 - Drittmittelabzug auch bei Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten
    Leitsatz: Die Verpflichtung des Vermieters zur Angabe und Anrechnung von Drittmitteln besteht auch dann, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten geschlossen wurde.
    AG Lichtenberg
    15.02.2006
  9. 12 C 649/05 - Kündigung wegen eines geplanten Abrisses; Kaufangebot für Abrißhaus; Widerspruch bei fehlendem Ersatzwohnraum
    Leitsatz: 1. Der geplante Abriß eines Gebäudes stellt ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung i. S. d. § 573 Abs. 1 BGB dar. 2. Trifft der Vermieter eine Abrißentscheidung für das Gebäude, steht dem berechtigten Interesse des Vermieters nicht entgegen, wenn er Angebote zur Anmietung einzelner Wohnungen oder Angebote zum Kauf des gesamten Hauses ablehnt. 3. Voraussetzung des Widerspruchsrechts nach § 574 Abs. 2 BGB ist, daß es dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht möglich war, eine angemessene Ersatzwohnung zu beschaffen. Dem Mieter obliegt es, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Erlangung einer Ersatzwohnung zu ergreifen. Diese Obliegenheit zur Suche nach Ersatzwohnraum beginnt grundsätzlich mit dem Zugang der Kündigung.
    AG Luckenwalde
    07.07.2006
  10. 11 C 84/06 - Doormankosten als sonstige Betriebskosten; Sicherheit der Mieter; Kaution; Nebenkostenabrechnung; Nachzahlung
    Leitsatz: Doormankosten können auch formularmäßig als sonstige Betriebskosten vereinbart werden, wenn die Kosten der Bewachung der Sicherheit der Mieter dienen sollen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    23.06.2006