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Urteil Drittmittelabzug auch bei Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten
Schlagworte
Drittmittelabzug auch bei Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten
Leitsatz
Die Verpflichtung des Vermieters zur Angabe und Anrechnung von Drittmitteln besteht auch dann, wenn der Mietvertrag erst nach Abschluß der Modernisierungsarbeiten geschlossen wurde.
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