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Urteil Doormankosten als sonstige Betriebskosten
Schlagworte
Doormankosten als sonstige Betriebskosten; Sicherheit der Mieter; Kaution; Nebenkostenabrechnung; Nachzahlung
Leitsatz
Doormankosten können auch formularmäßig als sonstige Betriebskosten vereinbart werden, wenn die Kosten der Bewachung der Sicherheit der Mieter dienen sollen. (Leitsatz der Redaktion)
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