« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 731)

  1. XI ZB 40/05 - Eingescannte Unterschrift nur bei Computerfax zulässig
    Leitsatz: Eine eingescannte Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz genügt nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO, wenn der Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem Computer versandt wurde.
    BGH
    10.10.2006
  2. XI ZR 113/06 - Rechtsschutzinteresse an Darlehensrückzahlung trotz Grundschuldbestellung und Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung in Gesamtvermögen; Zwangsvollstreckungstitel; Darlehenskündigung nach Zins- und Tilgungsrückstand
    Leitsatz: Ein Darlehensgeber hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an einer Klage auf Darlehensrückzahlung, wenn der Darlehensnehmer in einer notariellen Urkunde eine Grundschuld bestellt, die persönliche Haftung für die Zahlung des Grundschuldbetrages übernommen und sich insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hat.
    BGH
    19.12.2006
  3. XI ZR 114/05 - Widerruf des mit Fondsbeteiligung verbundenen Darlehensvertrages
    Leitsatz: 1. Der Anscheinsbeweis zugunsten des in einer Haustürsituation geworbenen Verbrauchers für den Kausalzusammenhang zwischen einer Kreditanfrage zur Beteiligung an einer Fondsgesellschaft und dem entsprechenden Darlehensvertrag entfällt, wenn der Darlehensvertrag erst einen Monat nach den Kreditverhandlungen abgeschlossen wird und der Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht den Fondsbeitritt nicht widerruft. 2. Auch bei einer sogenannten Abschnittsfinanzierung ist das Erfordernis der Gesamtbetragsangabe nicht erfüllt, wenn der formularmäßige Darlehensvertrag lediglich den für die Zeit der Zinsfestschreibung berechneten Teilbetrag ausweist. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    09.05.2006
  4. XI ZR 143/05 - Keine Anwendung des RBergG auf Geschäftsführung einer GmbH für Immobilienfonds-GbR
    Leitsatz: Ein Vertrag, durch den ein in der Form einer GbR betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer GmbH überträgt, die nicht Gesellschafterin der GbR ist, und die der GmbH erteilte Vollmacht fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG.
    BGH
    18.07.2006
  5. XI ZR 156/05 - Vermietung von Sicherungseigentum und Herausgabe von Nutzungen
    Leitsatz: Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.
    BGH
    26.09.2006
  6. XI ZR 169/05 - Widerrufsrecht bei Haustürwiderrufsgeschäft
    Leitsatz: 1. Das Widerrufsrecht eines Verpfänders gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft des persönlichen Schuldners oder einer auf diesen bezogenen Haustürsituation ab (Abweichung von BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - IX ZR 56/95, BGHZ 139, 21). 2. Zu den Voraussetzungen des § 312f Satz 2 BGB, wenn der persönliche Schuldner seine Ehefrau bittet, zur Abgabe einer Verpfändungserklärung aus der gemeinsamen Wohnung in seine Geschäftsräume zu kommen.
    BGH
    10.01.2006
  7. XI ZR 185/05 - Vertretungsmacht; Prospekthaftung; Fondsgesellschaft; GbR; Vollmacht; Schuldanerkenntnis; Gesellschaftervertretung; Kreditbank; Schrottimmobilien; Immobilienverkauf; Immobilienfinanzierung
    Leitsatz: Der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR dem geschäftsführenden Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages erteilte weitreichende Auftrag mit Vollmacht, sie unter anderem bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse gegenüber der kreditgebenden Bank zu vertreten, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG.
    BGH
    17.10.2006
  8. XI ZR 204/04 - Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer des finanzierten Objekts; Beweislast für Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß; unterbliebene Widerrufsbelehrung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: a) Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung setzt konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (Ergänzung von BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, WM 2006, 1194 ff., für BGHZ vorgesehen). b) § 2 HWiG ist richtlinienkonform als Rechtspflicht des Unternehmers zu verstehen, deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht aus Verschulden bei Vertragsschluß zur Folge haben kann. c) Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG setzt ein Verschulden des Unternehmers voraus. d) Für einen Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG muß der Darlehensnehmer konkret beweisen, daß der Belehrungsverstoß für den Schaden ursächlich geworden ist, d.h. daß er den Darlehensvertrag bei ordnungsgemäßer Belehrung tatsächlich widerrufen hätte.
    BGH
    19.09.2006
  9. XI ZR 205/05 - Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer und bei arglistiger Täuschung; sittenwidriger Kaufpreis; minderwertige Eigentumswohnung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Die Bank muß den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers gemäß § 123 BGB über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und/oder auf eine damit häufig verbundene vorsätzliche culpa in contrahendo ungefragt hinweisen.
    BGH
    17.10.2006
  10. XI ZR 242/05 - Kein Schadensersatz nach Widerruf eines Haustürgeschäfts über darlehensfinanzierte und werthaltige Eigentumswohnungen
    Leitsatz: Wird der Erwerb einer werthaltigen Eigentumswohnung durch ein Darlehen finanziert, so besteht der Schutzzweck der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2005 (WM 2005, 2086, 2089 - Crailsheimer Volksbank) nicht darin, den über sein Widerrufsrecht nicht belehrten Darlehensnehmer mit Hilfe des Schadensersatzrechts so zu stellen, als wenn das Darlehen sofort widerrufen und eine Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre.
    BGH
    19.09.2006