Urteil Widerruf des mit Fondsbeteiligung verbundenen Darlehensvertrages
Schlagworte
Widerruf des mit Fondsbeteiligung verbundenen Darlehensvertrages
Leitsätze
1. Der Anscheinsbeweis zugunsten des in einer Haustürsituation geworbenen Verbrauchers für den Kausalzusammenhang zwischen einer Kreditanfrage zur Beteiligung an einer Fondsgesellschaft und dem entsprechenden Darlehensvertrag entfällt, wenn der Darlehensvertrag erst einen Monat nach den Kreditverhandlungen abgeschlossen wird und der Verbraucher trotz ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht den Fondsbeitritt nicht widerruft.
2. Auch bei einer sogenannten Abschnittsfinanzierung ist das Erfordernis der Gesamtbetragsangabe nicht erfüllt, wenn der formularmäßige Darlehensvertrag lediglich den für die Zeit der Zinsfestschreibung berechneten Teilbetrag ausweist.
(Leitsätze der Redaktion)
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