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Urteil Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer und bei arglistiger Täuschung
Schlagworte
Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer und bei arglistiger Täuschung; sittenwidriger Kaufpreis; minderwertige Eigentumswohnung; Schrottimmobilien
Leitsatz
Die Bank muß den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers gemäß § 123 BGB über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und/oder auf eine damit häufig verbundene vorsätzliche culpa in contrahendo ungefragt hinweisen.
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