« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 731)
Sortierung:
-
IX ZR 236/03 - Grundpfandrecht; wertausschöpfende Belastung von Miteigentumsanteilen; MiteigentumsanteilLeitsatz: Ob eine wertausschöpfende Belastung von Miteigentumsanteilen gegeben ist, hängt vom Wert des Grundstückes sowie von der tatsächlichen Höhe derjenigen Forderungen ab, welche durch die eingetragenen Grundpfandrechte gesichert werden.BGH14.12.2006
-
III ZR 303/05 - Verwaltungsrecht, Allgemeine Grundsätze (öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis), Anschlussnehmer, gemeindliche AbwasserkanalisationLeitsatz: a) Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend § 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen. b) Zur Haftung der Gemeinde für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflicht bei Bauarbeiten nahe der Abwasserleitung durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer.BGH14.12.2006
-
BVerwG 8 C 25.05 - Besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; Berechtigtenfeststel-lung; Beschlagnahme; Beschlagnahmeverbot; Inkrafttreten; Veröffentlichung; Verkündung; SequestrierungLeitsatz: Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot, nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen. Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64.BVerwG13.12.2006
-
BVerwG 8 C 3.06 - Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; Zeitpunkt; Kausalgeschäft; Auflassung; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; ungerechtfertigte Entziehung; verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft; Kaufpreis; freie Verfügbarkeit; Stundung; AbtretungLeitsatz: Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß nicht sofort bezahlt wurde (wie Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26).BVerwG13.12.2006
-
XII ZB 176/03 - Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens; Klagerücknahme; KostengrundentscheidungLeitsatz: Die Kosten des abgeschlossenen selbständigen Beweisverfahrens werden nach Rücknahme der Klage im Hauptsacheverfahren von der Kostengrundentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO erfaßt.BGH13.12.2006
-
XII ZR 83/04 - Gebührenbefreiung für Rechtsträger der Moschee einer muslimischen GlaubensgemeindeLeitsatz: Für den Bundesgerichtshof gilt die Verordnung betreffend die Gebühren in dem Verfahren vor dem Reichsgericht vom 24. Dezember 1883 (RGBI. 1884 I S. 1) fort. Von den Gerichtskosten befreit ist vor dem Bundesgerichtshof nur ein als rechtsfähiger Verein oder sonst in rechtsfähiger Form errichteter Träger von Kirchengut. Dazu gehört auch ein rechtsfähiger Verein, der Rechtsträger der Moschee einer muslimischen Glaubensgemeinde ist.BGH13.12.2006
-
XII ZB 71/04 - Klagerücknahme, WiderrufLeitsatz: a) Zur Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme in eine einseitige Erledigungserklärung sowie zum Widerruf einer Klagerücknahme. b) Ob der Kläger die Klage unverzüglich gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO a.F. zurückgenommen hat, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem er Kenntnis von dem Wegfall des Klageanlasses erlangt hat (Anschluss an BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 44/03 - NJW-RR 2005, 217).BGH13.12.2006
-
XII ZR 136/05 - Revisionzurückweisung; Revisionszulassungsgrund; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Verzug; ErfüllungsverweigerungLeitsatz: 1.Wird eine Revision unbeschränkt zugelassen und legen beide Parteien Revision ein, kann eine Zurückweisung auch nur einer der beiden Revisionen erfolgen. 2. Eine grundsätzliche Bedeutung im Sinne § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nur gegeben, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist. 3. Der Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1, Nr. 2, 2. Alt. ZPO) setzt voraus, daß das Berufungsgericht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen ist.; dabei muß ein Fehler im Berufungsurteil über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten. 4.Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung, die eine Mahnung als Voraussetzung für den Schuldnerverzug entbehrlich macht, liegt bei längere Zeit andauernden außergerichtlichen Verhandlungen über den Anspruch nicht vor.BGH13.12.2006
-
239 C 122/06 - Kosten für Schallschutzgutachten nach Mängelrüge des MietersLeitsatz: Auch wenn ein Lärmschutzgutachten auf Mängelrüge des Mieters ergibt, daß die DIN-Vorschriften eingehalten sind, hat der Mieter die Gutachterkosten als Schadensersatz nur dann zu tragen, wenn nachgewiesen ist, daß ein Mietmangel objektiv ausgeschlossen ist.AG Charlottenburg12.12.2006
-
63 S 71/06 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Bad; KaltwasserzählerLeitsatz: 1. Ein Bad im Sinne des Berliner Mietspiegels ist unabhängig von seiner Größe auch dann vorhanden, wenn es nur über die Küche erreichbar ist. 2. Ein Kaltwasserzähler ist bei einer Bruttomiete nicht wohnwerterhöhend. 3. Der Schöneberger Kiez ist keine Citylage.LG Berlin12.12.2006