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  1. OVG 2 S 2.06 - Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung
    Leitsatz: 1. Ein Boardinghouse stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls abhängt. 2. Zu den Anforderungen an ein noch der Wohnnutzung zuzuordnendes Boardinghouse.
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.07.2006
  2. OVG 5 B 11.05 - Kürzung von Fördermitteln für Sozialwohnungen; vorbehaltener Widerruf von Subventionen bei veränderten Rahmenbedingungen; Subventionsermessen
    Leitsatz: 1. Die eine Subvention nach Ermessen bewilligende Behörde (Fördergeber) kann sich durch Bezugnahme des Bescheides auf eine Richtlinienbestimmung den Widerruf vorbehalten, wenn die Richtlinien dem Fördernehmer im Rahmen des Förderverhältnisses bekannt sind. 2. Der Fördergeber kann sich im Bewilligungsbescheid einen teilweisen Widerruf der Wohnungsbauförderung vorbehalten, um nach veränderten Rahmenbedingungen sein Subventionsermessen erneut auszuüben; die dabei verwendeten Begriffe "erforderlich" und "vertretbar" unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, weil sie einen haushalts- und wohnungspolitischen Entscheidungsspielraum eröffnen. 3. Zur Wohnungsbauförderung zählt auch die Weitergewährung der vor Baubeginn bewilligten Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse. 4. Für die Wertung des Mietpreisvorteils von Sozialwohnungen als ungerechtfertigt steht dem Fördergeber ein Einschätzungsspielraum zu.
    OVG Berlin-Brandenburg
    23.11.2006
  3. OVG 5 N 9.05 - Zinsanhebung für Baudarlehen
    Leitsatz: 1. Eine Zinserhöhung von Baudarlehen für Sozialwohnungen durch die IBB ist rechtmäßig, wenn der Bewilligungsbescheid einen Vorbehalt enthält. 2. Der bloße Hinweis auf Verwaltungsvorschriften (hier: WFB 1977) reicht aus. 3. Das Erhöhungsverfahren nach § 18 b WoBindG gilt nur für Darlehen, die vor dem 1. Januar 1970 gewährt wurden. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    30.10.2006
  4. OVG 9 B 4.05 - Reichweite der Übergangsregelung des Erschließungsbeitragsgesetzes im Verhältnis zum Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz
    Leitsatz: Das Verbot des § 15 a Abs. 1 EBG, für vor dem 3. Oktober 1990 endgültig oder teilweise hergestellte und für Verkehrszwecke genutzte Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge mehr zu erheben, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß es eine vor seinem Inkrafttreten bereits entstandene sachliche Beitragspflicht rückwirkend entfallen läßt. Vielmehr erstreckt sich sein zeitlicher Geltungsbereich ausschließlich auf Sachverhalte, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 25. März 2006 entstanden ist. Nur in diesem Fall hindert die Regelung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.07.2006
  5. 13 U 51/06 - Quantität und Qualität des Besucherverkehrs bei Mitmietern und Aufhebung der Zugangskontrolle bei Vermietung hochpreisiger Gewerberäume als Mietmangel (hier: Job-Center, Schuldner- und Suchtberatungstelle)
    Leitsatz: Die Quantität und Qualität des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle können den Mieter gewerblicher Mieträume unter Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zur Mietminderung wegen eines Sachmangels berechtigen.
    OLG Stuttgart
    21.12.2006
  6. 4 U 175/05 - Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände; Verkehrssicherungspflichten des öffentlichen Sachherrn; Pflichten des Eigentümers alter Bauwerke; Pflichten bei Verzicht auf Korrosionsschutz
    Leitsatz: a. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen. b. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke an den jeweils geltenden Standard anzupassen. c. Verzichtet ein Verkehrssicherungspflichtiger bei einem Geländer auf Korrosionsschutz, so muß er durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, daß bereits der Beginn von Korrosionsschutz sofort entdeckt wird.
    OLG Saarbrücken
    09.05.2006
  7. 5 W 115/05 - Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "Boarding-house"-Zwecken; Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu Wohnzwecken
    Leitsatz: Schreibt die Teilungserklärung hinsichtlich der Raumeignung eines Miteigentumsanteils eine Wohnungsnutzung vor, so fehlt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, generell eine Nutzung des Sondereigentums zu "Boarding-House"-Zwecken zu erlauben. Ein entsprechender Beschluss ist nichtig.
    OLG Saarbrücken
    03.02.2006
  8. 5 W 154/06-51 - Kein Haustierhaltungsverbot kraft Mehrheitsbeschlusses
    Leitsatz: Ein generelles Haustierhaltungsverbot ist einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht zugänglich.
    OLG Saarbrücken
    02.10.2006
  9. 5 W 241/06 - Grundbuchabschrift mit Farbmarkierungen
    Leitsatz: Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.
    OLG Saarbrücken
    02.11.2006
  10. 3 U 113/05 - Keine Verwirkung der Mieterhöhung bei bloßer Untätigkeit des Mieters; Information; Mieterhöhung; Wertsicherungsklausel; Lebenshaltungsindex; Statistisches Bundesamt; Gaststätte; Campingplatz
    Leitsatz: 1. Ist zwischen den Parteien eine Mieterhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel nach dem Lebenshaltungskostenindex vereinbart worden, ist es dem Mieter zuzumuten, selbst die Entwicklung des Index zu beobachten und entsprechende Rückstellungen zu bilden. 2. Eine Verwirkung des Vermieteranspruchs auf Mieterhöhung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darauf vertrauen durfte, daß der Vermieter eine erhöhte Miete nicht mehr verlangen wird. 3. Eine Wertsicherungsklausel läßt zweifelsfrei den Willen der Parteien erkennen, die Mietanpassung an einem vom Statistischen Bundesamt geführten Index auszurichten. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Rostock
    24.04.2006