Urteil Reichweite der Übergangsregelung des Erschließungsbeitragsgesetzes im Verhältnis zum Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz
Schlagworte
Reichweite der Übergangsregelung des Erschließungsbeitragsgesetzes im Verhältnis zum Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz
Leitsatz
Das Verbot des § 15 a Abs. 1 EBG, für vor dem 3. Oktober 1990 endgültig oder teilweise hergestellte und für Verkehrszwecke genutzte Erschließungsanlagen keine Erschließungsbeiträge mehr zu erheben, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, daß es eine vor seinem Inkrafttreten bereits entstandene sachliche Beitragspflicht rückwirkend entfallen läßt. Vielmehr erstreckt sich sein zeitlicher Geltungsbereich ausschließlich auf Sachverhalte, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 25. März 2006 entstanden ist. Nur in diesem Fall hindert die Regelung das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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